I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die nachstehend in der
Anlage 1 aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für Schöffen für die
Wahlperiode 2014 – 2018 aufzunehmen:
Name Anschrift Abst.-ergebnis
jeweils
99817 Eisenach ja/nein/Enth.
1.
Frau Kati Voß
2.
Frau Christine Fischer
3.
Herr Carsten Tänzer
4. Frau
Melanie Kirchner
5. Herr
Claus-Dieter Fischer
6. Herr
Peter Bock
7. Frau
Gabriele Lewitzky
8. Herr
Dr. Hans Schneider
9. Frau
Dagmar Huhn-Topfstädt
10. Herr
Unhart Thiele
11. Frau
Ute Lieske
12. Frau
Sabine Zänker
13. Frau
Brunhilde Eitner
14. Frau
Christa Hohlbein
15. Frau
Anja Boldt
16. Herr
Torsten Zillmer
17. Frau
Regine Schubert
18. Frau
Gudrun Osmann
19. Herr
Arno Wiedemann
20. Herr
Olaf Schellbach
21. Frau
Astrid Rochau
22. Herr
Kurt Bernd Schwarz
23. Frau
Christine Berthold
24. Herr
Thomas Waldhelm
25. Herr
Rolf-Dieter Hagen
26. Herr
Mike Leiste
27. Frau
Kerstin Liebtrau
28. Herr
Jörg Räppold
29. Frau
Marlis Liebscher
30. Frau
Wiltraut Göbel
31. Frau
Ursula Meyer
32. Herr
Uwe Schenke
33. Herr
Michael Kämpf
34. Herr
Harald Heering
35. Herr
Eugen Jakubowski
36. Frau
Karin Klinkhardt
37. Herr
Ralf Holland
38. Herr
Karl-Heinz Macke
39. Herr
Matthias Hoffmann
40. Frau
Heike Voigt
41. Frau
Lydia Rommel
42. Frau
Sabine Burchardt
43. Herr
Harald Lieske
44. Herr
Rene´ Siefert
45. Frau
Kerstin Rothe
46. Frau
Yvonne Ebeling
47. Frau
Birgit Buck
48. Herr
Michael Korn
49. Herr
Tino Klaß
50. Herr
Jörg Schiemann
51. Frau
Martina Schrön
52. Frau
Jacqueline Weiß
53. Herr
Mario Eisenhuth
54. Herr
Andreas Artschwager
55. Frau
Christine Fritz
Begründung:
Da die Amtszeit der gegenwärtig tätigen Schöffen mit Ablauf des Jahres 2013 endet, sind Neuwahlen vorgeschrieben. Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 09. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077) bestimmt im § 36, Abs. 1, dass die Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen hat.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.
Die Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums für “Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen” in der ab 01. 01. 2013 gültigen Fassung, bestimmt die nähere Verfahrensweise bei der Aufstellung der Vorschlagslisten.
Der Präsident des Landgerichtes Meiningen hat mit Schreiben vom 29. 01. 2013 die Mindestzahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen durch die kreisfreie Stadt Eisenach für den Bezirk des Amtsgerichtes Eisenach mit mindestens 34 Personen angegeben.
Daraufhin wurde in der Stadt Eisenach mit Hilfe der Medien veröffentlicht, dass Personen für das Ehrenamt als Schöffe bzw. Schöffin gesucht werden.
Die nun vorliegende Liste mit Personen, die in die Vorschlagsliste aufgenommen werden sollen, wurden hinsichtlich der Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes gemäß den §§ 31 – 34 GVG überprüft, soweit die gesetzlichen Vorschriften dies ermöglichen.
Die vom Stadtrat beschlossene Vorschlagsliste wird dann gemäß § 36, Abs. 3 GVG, eine Woche lang für jedermann zur Einsicht ausgelegt, wo durch die Bürger der Stadt Eisenach Einspruch gegen die Aufnahme erfolgen kann, nur mit der Begründung, dass eine oder mehrere Personen nicht die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste erfüllen.
Aus der berechtigten Vorschlagsliste wählt der Ausschuss beim Amtsgericht in Eisenach die erforderliche Zahl von Schöffen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1