I. Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die nachstehenden 3 Vertrauenspersonen sowie deren Stellvertreter/innen
als Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Schöffenwahl als Beisitzer beim
Amtsgericht Eisenach:
Vertrauensperson Abst.-Ergebnis
Ja
/ Nein
/ Enth.
1. Frau Monika Kocian
2. Herr Meinhard Golm
3. Herr Jörg Voß
Stellvertretende
Vertrauensperson
1. Frau Regina Stein
2. Herr Erwin Jentsch
3. Frau Martina Durner
Begründung:
Für die in diesem Jahr anstehende Schöffenwahl ist gemäß § 40,
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 09. Mai
1975 sowie seiner Neufassung und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften
“Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen,
Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen des Thüringer
Justizministeriums vom 25. 10. 2007 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 47) für das
Amtsgericht Eisenach einen Schöffenwahlausschuss zu bestellen.
Der Wahlausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als
Vorsitzenden, einen von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten
sowie 7 Vertrauenspersonen als Beisitzer. Dieser wählt aus den Vorschlagslisten
die benötigten Schöffen und Jugendschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Eisenach
sowie den Landgerichtsbezirk Meiningen.
Die Vertrauenspersonen sind von den Stadträten der kreisfreien Städte
bzw. von den Kreistagen aus den Einwohnern der jeweiligen Amtsgerichtsbezirke
zu wählen und zwar mit der Mehrheit von 2/3 der Anwesenden bzw. mindestens der
Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl der Körperschaft.
Konkret ist nach § 40, Abs. 3, Satz 1, GVG, bei der Wahl der jeweiligen
Vertrauenspersonen es notwendig, dass er absolut die Mehrheit von 2/3 der
Mitglieder des Stadtrates erhält, so dass jeweils für die einzelne
Vertrauensperson, die zur Wahl steht, einzeln zu stimmen ist. Davon unberührt
bleibt die Entscheidung des Stadtrates, eventuell geheim abzustimmen.
Nach den Verwaltungsvorschriften sind für den Amtsgerichtsbezirk
Eisenach von der Stadt Eisenach 3 Vertrauenspersonen sowie deren Stellvertreter
zu wählen.