Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes
Vorlage
AF-0452/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie wird durch die Oberbürgermeisterin dem Ausfall folgender Maßnahmen des HSK gegengesteuert und der finanzielle Fehlbedarf kompensiert bzw. eine Realisierung 2013 gewährleistet?

-          Nr. 055: Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH (2012: 25.600 €)

-          Nr. 025: Mitnutzung an Grundstücken und Wegerechten (2013: 2000 €)

-          Nr. 29: Stadtwald (2012: 25.000 €)

 

2.      Welches Ergebnis brachte die im HSK geforderte Überprüfung der finanziellen Auswirkungen einer Verschmelzung der GIS GmbH und der SWG mbH auch unter Berücksichtigung förderrechtlicher und steuerlicher Effekte vor Einstellung der Verkaufssumme von 2.000.000 € im Haushalt 2013?

 

3.      Ist eine Änderung des Gesellschafterzwecks der SWG mbH nötig, um diese Verschmelzung  vornehmen zu können?

 

4.      Wann wird die Oberbürgermeisterin die Nr. 046 des HSK „Energieeinsparung“ und den vom Stadtrat einstimmig gefassten Beschluss der Fortschreibung des Energiekonzeptes durch den von ihr damit beauftragen Wirtschaftsreferenten, Herrn Hartlep, umsetzen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

 

lfd. Nr. 055 Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH

Der konkrete Auftrag des Stadtrat ist es, dass die Oberbürgermeisterin Verhandlungsgespräche mit den Gesellschaftern führt, um die Stadt gegen Zahlung einer Ablöse aus der Gesellschaft zu entlassen. Eine konkrete finanzielle Auswirkung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde nicht benannt, weil den Verhandlungen nicht vorgegriffen werde sollte.

Wie dem Stadtrat mitgeteilt wurde, haben die beiden Mitgesellschafter das Begehren der Stadt nicht unterstützt. Eine Umsetzung kann nur einvernehmlich erreicht werden.

 

lfd. Nr. 025 Mitnutzung an Grundstücken und Wegerechten

Wie dem Stadtrat mitgeteilt wurde, wird die beschriebene Maßnahme bei allen derzeit anstehenden Verfahren umgesetzt.

 

lfd. Nr. 29 Stadtwald

Die nachgefragte Maßnahme enthält keine konkrete finanzielle Auswirkung im Rahmen des HSK. Demgegenüber ist angegeben, dass die Stadt bei der Bewirtschaftung des Stadtwaldes ein positives Ergebnis erzielt.

Der Auftrag, dass eine Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) errichtet werden soll, setzt voraus, dass im Vorfeld die Prüfung zur Umsetzung erfolgt. Hierzu wurden entsprechende Gespräche mit den künftigen Partner der FBG geführt. Im Ergebnis der Gespräche ist festzustellen, dass kein Interesse an einer FBG besteht. Zudem wird eingeschätzt, dass für die Stadt Eisenach keine zusätzlichen wirtschaftlichen und finanzielle Vorteile aus einer FBG erwachsen würden.

 

zu 2.:

Im HSK, lfd. Nummer 51, wurde allgemeiner festgelegt, dass weitere Synergiemöglichkeiten in der Aufgabenerfüllung von SWG, SWE und GIS bis hin zur Bildung von Konzernstrukturen bzw. Verschmelzung von Gesellschaften zu prüfen sind.

 

Bei einer Verschmelzung werden grundsätzlich steuerliche Effekte ausgelöst, so dass frühzeitig der Fokus der Prüfung auf einer (möglichst steuerneutralen) Veräußerung eines städtischen Gesellschaftsanteils an der GIS gelegt wurde. Ein weiterer Vorteil dieser Variante liegt nach Auffassung der Verwaltung darin, dass die GIS GmbH als Gesellschaft und damit der Status eines Gründer- und Innovationszentrums bestehen bleiben. Derzeit befindet sich der Vorgang in externer Tiefenprüfung.

 

zu 3.:

Gemäß § 3 Abs. 1 – 3 des Gesellschaftsvertrages kann die SWG Eisenach mbH neben der vorrangigen Aufgabe der Wohnungsversorgung breiter Bevölkerungsschichten weitere Aufgaben im Bereich des Städtebaus und der Infrastruktur wahrnehmen. Weiterhin kann die Gesellschaft u. a. Gemeinschaftsanlagen, Läden und Gewerbebauten sowie wirtschaftliche Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben darf sich die SWG Eisenach mbH gem. § 3 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages anderer Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder derartige Unternehmen erwerben, errichten oder pachten.

 

Nach Auffassung der Verwaltung dürfte damit der Erwerb der städtischen GIS-Anteile gesellschaftsvertragskonform sein.

 

zu 4.:

Es bleibt die Zielstellung zur Besetzung einer verwaltungsinternen Stelle, die sich mit Maßnahmen zur Energieeinsparung und -optimierung befassen soll. Eine erste öffentliche Ausschreibung verlief erfolglos. Die Stelle soll erneut ausgeschrieben werden.

 

Der Energiebericht soll fortgeschrieben werden. Ein Zeitpunkt zur Vorlage des Berichtes kann mit Blick auf die begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen derzeit nicht benannt werden.