Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes II
Vorlage
AF-0453/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Gründe kann die Oberbürgermeisterin nennen, dass die vom Stadtrat im HSK beschlossene Budgetierung bei Bibliothek, Volkshochschule und Museum nicht umgesetzt wurde?  

2.      Wann wird die Oberbürgermeisterin die vom Stadtrat für 2012 beschlossene Berichtsvorlage zum Forderungsmanagement vorlegen?

3.      Wie wird die Oberbürgermeisterin den Zuschuss der SSG von 20.000 € bis 25.000 € kompensieren, wenn, wie von der Oberbürgermeisterin im Umsetzungsbericht des HSK angekündigt, der Vertrag mit der SSG zum Jahresende nicht beendet wird?

4.      Wann werden die von der Oberbürgermeisterin vorgenommenen Änderungen des HSK als Beschlussvorlagen dem Stadtrat vorgelegt?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

Das HSK enthält einen jeweiligen Arbeitsauftrag an die Oberbürgermeisterin, dass bei den entsprechenden Einrichtungen eine Budgetierung zu etablieren ist. Die volle Etablierung eines Budgets ist ein Prozess, dessen tatsächliche abschließende Umsetzung derzeit noch nicht konkret benannt werden kann. Aus diesem Grund wurde bei der Beschlussfassung zum HSK kein konkretes Umsetzungsdatum beschlossen. Die vorbereitenden Maßnahmen zur wirklichen Budgetierung sind noch nicht abgeschlossen.

 

zu 2.:

Das Prüfverfahren zur Umsetzung der Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.

Über den Stand der Umsetzung wurde der Stadtrat nach der Beschlussfassung zum HSK schriftlich in einem ersten Zwischenbericht in seiner Sitzung am 30.01.13 informiert. Zudem wurde dem Stadtrat ebenfalls schriftlich der Umsetzungsstand des HSK zum 30.04.13 mitgeteilt.

 

zu 3.:

Eine Übernahme der Aufgaben, die bisher die SSG für die Stadt vertraglich erbracht hat (der Vertrag läuft wie berichtet am 31.12.2013 aus), würde einen zusätzlichen Personalbedarf innerhalb der Stadtverwaltung nach sich ziehen. Deshalb wurde dem Stadtrat im jüngsten Sachstandsbericht vorgeschlagen, die Leistung neu auszuschreiben. Im Zusammenhang mit der Ausschreibung und der neuen Vergabe der Leistung sind neue Vertragsbedingungen herzustellen, die eine finanzielle Verbesserung in Höhe von 20.000 Euro erwarten lassen. Auf die detaillierten Ausführung zur Berichtsvorlage vom 30.04.13 wird verwiesen.

Entsprechend der weiteren Vorgehensweise wird dem Stadtrat im Juni ein Beschluss zur Entscheidung vorgelegt.

 

zu 4.:

Zunächst ist klarzustellen, dass am HSK keinerlei Veränderungen vorgenommen wurden. Es gibt lediglich bei einzelnen Maßnahmen Abweichungen zwischen den der Beschlussfassung zugrunde gelegten Prognosen und der tatsächlichen Realisierung. Die Abweichungen sind unterschiedlich begründet. Im zuständigen Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates informiert die Oberbürgermeisterin regelmäßig. Auf die beiden schriftlichen Berichtsvorlagen des Stadtrates wird ebenfalls verwiesen.

Bei einer Fortschreibung des HSK ist der Stadtrat in Form eines zu fassenden Beschlusses zu beteiligen. Der genaue Zeitpunkt der Fortschreibung kann derzeit noch nicht benannt werden und hängt unter anderem von den Vorgaben der Rechtsaufsichtsbehörde ab.