Betreff
4. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Eisenach, hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
1176-StR/2013
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Den Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Friedhofsatzung der Stadt Eisenach


Begründung:

 

Auf Beschluss der 37. Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach, TOP-Nr. 28 und 29 am 20.03.2013, Beschluss-Nr. STR/0705/2013 und Beschluss-Nr. STR/0706/2013 wurde die Oberbürgermeisterin beauftragt, die Friedhofsatzung im §§ 8 und 13 auf Antrag der Fraktion der Bürger für Eisenach, zu ändern und im Entwurf vorzulegen.

Bei der Überarbeitung der Friedhofsatzung sind weitere Änderungen vorgenommen wurden.

 

In einigen §§ sind die Formulierungen angepasst worden.

 

Der § 3 Abs.1 erläutert den Geltungsbereich der Satzung als eine öffentliche Einheit für alle Friedhöfe mit einer einheitlichen Gebührenkalkulation.

 

Mit der Änderung des § 13 Abs. 4 wird den Bürgern die Möglichkeit eingeräumt, bereits zu Lebzeiten eine Grabstätte ihrer Wahl zu erwerben. Dies betrifft neben den neu geschaffenen Baumgrabstätten auch alle anderen Urnen- und Erdwahlgrabstätten.

 

Die Streichung der Größenangaben im § 15 Abs.14 erfolgte auf Grund der örtlichen Gegebenheiten des denkmalgeschützten Friedhofes. Die Streichung des Abs.15 erfolgt auf Grund des geänderten Abs14.

 

Im § 15 Abs.15(neu) wurde eine für den Nutzungsberechtigten pflegeleichte Grabstättenart (Erdrasenwahlgrab) aufgenommen. Das Nutzungsentgelt für diese Grabstättenart beinhaltet ebenso wie bei Baumgrabstätten die jährliche Pflege.

 

Die Neufassung des § 16 erfolgte auf Grund der umfangreichen Änderungen der möglichen Bestattungsarten.

 

Die Satzungsänderungen wurden der Rechtsaufsichtsbehörde bereits zur Vorprüfung übersandt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Änderungssatzung zur Friedhofsatzung

Anlage 2: Überarbeitete Fassung der Friedhofsatzung