Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung), hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
1177-StR/2013
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung)

2.      Der jährliche Zuschuss für das „Allgemeininteresse“ im Kalkulationszeitraum wird auf folgende Gesamtbeträge festgesetzt:    
Jahr                       Gesamtzuschuss     
2013                      264.986,82 €  
2014                      270.278,82 €  
2015                      285.998,82 €


Begründung:

 

Gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung beschließt der Stadtrat über den Erlass von Satzungen.

 

Nach Ablauf des Kalkulationszeitraumes(2011/2012) ist eine Neukalkulation notwendig und zum Ausgleich der Kostenunterdeckung (Kostenüberdeckung) sind gemäß § 12 Thüringer Kommunalabgabengesetz diese im nächsten Bemessungszeitraum auszugleichen.

Die entsprechende Nachkalkulation wurde bereits mit den Unterlagen bei der Einbringung der Friedhofgebührensatzung eingereicht.

Die Gebühren sind mit einer einhundertprozentigen Kostendeckung gerechnet worden. Nähere Informationen, insbesondere zur Höhe des Zuschusses für das „Allgemeininteresse“, sind der Kalkulation unter Pkt.2.2 zu entnehmen.

Der bereits bei der Einbringung vorgelegte Gebührenvergleich wurde im Pkt. 4 – UGAL ohne Namensnennung - auf Grund eines Schreibfehlers korrigiert und ist als Anlage beigefügt.

Die Satzungsänderungen wurden bei der Rechtsaufsichtsbehörde bereits zur Vorprüfung übersandt

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 Gebührenvergleich aktuelle  neue Gebühr

                Alle weiteren Anlagen sind bereits bei der Einbringung eingereicht worden