I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung)
2.
Der jährliche Zuschuss für das „Allgemeininteresse“
im Kalkulationszeitraum wird auf folgende Gesamtbeträge festgesetzt:
Jahr Gesamtzuschuss
2013 264.986,82 €
2014 270.278,82 €
2015 285.998,82 €
Begründung:
Gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung beschließt der Stadtrat über den Erlass von Satzungen.
Nach Ablauf des Kalkulationszeitraumes(2011/2012) ist eine Neukalkulation notwendig und zum Ausgleich der Kostenunterdeckung (Kostenüberdeckung) sind gemäß § 12 Thüringer Kommunalabgabengesetz diese im nächsten Bemessungszeitraum auszugleichen.
Die entsprechende Nachkalkulation wurde bereits mit den Unterlagen bei der Einbringung der Friedhofgebührensatzung eingereicht.
Die Gebühren sind mit einer einhundertprozentigen Kostendeckung gerechnet worden. Nähere Informationen, insbesondere zur Höhe des Zuschusses für das „Allgemeininteresse“, sind der Kalkulation unter Pkt.2.2 zu entnehmen.
Der bereits bei der Einbringung vorgelegte Gebührenvergleich wurde im Pkt. 4 – UGAL ohne Namensnennung - auf Grund eines Schreibfehlers korrigiert und ist als Anlage beigefügt.
Die Satzungsänderungen wurden bei der Rechtsaufsichtsbehörde bereits zur Vorprüfung übersandt
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 Gebührenvergleich aktuelle neue Gebühr
Alle weiteren Anlagen sind bereits bei der Einbringung eingereicht worden