Betreff
Förderung von Schuljugendarbeit im Jahr 2013
Vorlage
1198-JHA/2013
Aktenzeichen
51 SJA_2013
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmeträger von Schuljugendarbeit werden vorbehaltlich der Genehmigung des beschlossenen Haushaltes und der Bewilligung der Landesfördermittel in der angegebenen Höhe gefördert:

1.      Verein der Freunde und Förderer des Elisabeth- Gymnasiums e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit am Elisabeth- Gymnasium für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2013 in Höhe von 6.615,00 €

2.      Stadtjugendring Eisenach e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit am Ernst- Abbe - Gymnasium für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2013 in Höhe von 6.560,00 €

3.      AWO Landesverband Thüringen e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 2. Staatlichen Regelschule „Oststadtschule“ für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2013 in Höhe von 3.260,00 €

4.      Förderverein Goetheschule e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 4. Staatlichen Regelschule „Johann Wolfgang v. Goethe“ für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2013  in Höhe von 2.260,00 €

5.      Stadtjugendring Eisenach e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 5. Staatlichen Regelschule „Geschwister- Scholl“ für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2013 in Höhe von 6.575,00

6.      Kreissportbund Eisenach e.V. – Kreissportjugend - für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 6. Staatlichen Regelschule „Wartburgschule“ für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2013 in Höhe von 2.730,00 €.


II. Begründung

 

Rechtsgrundlage für die Förderung bilden die §§ 11-14, 74 in Verbindung mit § 71 SGB VIII, die §§ 16,17 ThürKJHAG, die Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“ und die städtische Richtlinie 12 (Förderung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit und schulbezogenen Jugendsozialarbeit).

Die Anträge der Maßnahmeträger (siehe Anlage) wurden fristgerecht bis zum 31.12.2012 für das gesamte Kalenderjahr 2013 gestellt und nach Maßgabe der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ und der Richtlinie 12 von der Verwaltung auf Vollständigkeit und auf Korrektheit geprüft.

Aus formellen Gründen wurde mit der Eingangsbestätigung für die Anträge auch der vorzeitige Maßnahmebeginn für die beantragten Maßnahmen der Schuljugendarbeit ab dem 01.01.2013 genehmigt. Die Genehmigung erfolgte mit dem Hinweis, dass damit kein Rechtsanspruch auf die beantragte Zuwendung begründet wird.

Für die Durchführung der Maßnahmen wurde das Benehmen mit dem Staatlichen Schulamt hergestellt.

Unter Berücksichtigung der insgesamt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und aus Gleichbehandlungsgründen wurden alle von den Trägern beantragten Fördersummen um rund 18,6 % gekürzt (Rundungsspanne 18,5- 18,7 %).

Die Vorschläge zur Bewilligung liegen nur gering unter dem Rahmen der Fördersummen des vergangenen Jahres. 

Mit dem Bewilligungszeitraum ist gewährleistet, dass die geplanten Maßnahmen durchgeführt werden können und die Maßnahmeträger und Schulen einen eigenen zeitlichen und finanziellen Planungsspielraum innerhalb der drei, von der Förderung berührten Schulhalbjahre haben. Um den Trägern für den Einsatz der Fördermittel einen weiteren, eigenen Spielraum zu ermöglichen, soll bei der Bewilligung auf die bisher nicht vorgeschriebene, aber übliche Praxis der Zweckbindung für Honorare und andere Sachmittel verzichtet werden.

 

Insgesamt ist eine Gesamtfördersumme in Höhe von 28.000,00 €  für die Schuljugendarbeit in Eisenach vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über die Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“. Bei den, nach Nr. 2 der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ förderfähigen Maßnahmen muss die Stadt Eisenach trotz, momentan noch, vorläufiger Haushaltsführung gemäß § 61 Thüringer Kommunalordnung rechtliche Verpflichtungen erfüllen, die sich aus der gesetzlichen Aufgabenerfüllung und aus vertraglichen Bindungen ergeben sowie unaufschiebbare Aufgaben in den städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen fortführen. Mit der Realisierung dieser rechtlichen Verpflichtungen (i.d.R. Leistungsverträge mit freien Trägern) ist es möglich, die Fördervoraussetzungen für die Zuwendungen aus der Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“ nach der Höhe zu erfüllen. 

Für das Förderjahr 2013 wurden von der Stadtverwaltung Eisenach über diese 192.393,00 € beantragt. Eine endgültige Bewilligung der gesamten Landesmittel für 2013 erfolgt,  wenn die kommunale Gegenfinanzierung durch die jeweiligen Auszüge aus der aktuellen Haushaltsrechnung vollständig nachgewiesen wird oder ein genehmigter Haushaltsplan vorliegt.

Von diesen Landesmitteln sind einnahmeseitig in der Haushaltsstelle 45150.171100 und ausgabeseitig in der Haushaltsstelle 45150.718300   (Deckungskreis 040) jeweils 28.000,00 € für die Förderung und Durchführung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit vorgesehen. 

 

Nach der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss und dem Eingang der Landesfördermittel wird dem Antragsteller durch die Verwaltung unverzüglich der Bescheid zugesandt. Die Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ und der städtischen Richtlinie 12 (Förderung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit und schulbezogenen Jugendsozialarbeit). Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).


Anlagenverzeichnis:

Förderung von Schuljugendarbeit im Jahr 2013/ Antragstellungen der Maßnahmeträger