Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - Schulsozialarbeit
Vorlage
AF-0456/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      In welchen städtischen Schulen wird Schulsozialarbeit angeboten?

2.      Welche Träger haben diese Aufgaben in den letzten 2 Jahren übertragen bekommen?

3.      Wurden diese Leistungen ausgeschrieben?

4.      Wie kann sichergestellt werden, dass an allen Schulen verlässliche Angebotsstrukturen in Zukunft realisiert werden können.


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Die Beantwortung entnehmen Sie bitte aus der beigefügten Anlage.

 

Zu 2.

Im Rahmen eines Modellprojektes wurde Caritas – Region Südthüringen, die bereits seit vielen Jahren flexible ambulante Erziehungshilfen für das Jugendamt der Stadt Eisenach erbringt, im Februar 2013 die Schulsozialarbeit in der Mosewaldschule und in der Pestalozzischule übertragen.

 

Zu 3.

Die Erbringung der Leistung Schulsozialarbeit wurde nicht ausgeschrieben.

 

Zur grundsätzlichen Frage von Ausschreibung und Vergabe von Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe ein Auszug aus der Bundesdrucksache 16/5347 vom 14.05.2007 – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Gisela Pilz, Martin Zeil, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 16/5151:

 

“ Zu den Strukturprinzipien der Kinder- und Jugendhilfe gehört die Sicherstellung eines pluralen Angebotes und die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sollen die elterliche Erziehung unterstützen und ergänzen. Im Hinblick auf die Erziehungsverantwortung der Eltern hat der Staat deshalb die Pflicht, ein möglichst plurales Leistungsangebot sicherzustellen, das unterschiedlichen wertorietierungen Rechnung trägt und den Eltern die Möglichkeit eröffnet, eine Leistungsangebot auszuwählen, das ihren Erziehungsvorstellungen und Wünschen soweit wie möglich entspricht. Im Leistungserbringungsrecht der Kinder- und Jugendhilfe werden demnach “Aufträge” nicht durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe vergeben. Vielmehr nehmen die Leistungsberechtigten im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 SGB VIII die entsprechenden Einrichtungen und Dienste in Anspruch. Eine Ausschreibung bzw. ein Vergabeverfahren kann folglich nicht stattfinden. Das Instrument der Ausschreibung und die damit verbundene Vergabe von Leistungen an einen bestimmten Anbieter sind daher mit den Strukturprinzipien der Kinder- und Jugendhilfe nicht vereinbar. ...”

 

zu 4.

Der Freistaat Thüringen hat in seinem beschlossenen Doppelhaushalt 2013/2014 finanzielle Mittel für schulbezogene Jugendsozialarbeit (Schulsozialarbeit) eingestellt.

Vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Abt.3, Referat 32 wurde eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit entworfen.

Dieser Entwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung der beteiligten Ministerien und im Anhörungsverfahren der kommunalen Spitzenverbände.

In der Ressortabstimmung der beteiligten Ministerien geht es insbesondere noch um die Frage der Eigenbeteiligung der Kommunen.

Voraussichtlich werden die Jugendämter in einer Amtsleiterberatung am 05.06.2013 weitere Information zum Sachstand erhalten.

Eine Sicherstellung von verlässlichen Angebotsstrukturen an allen Schulen wird in entscheidendem Maß von der Bereitstellung finanzieller Mittel im Haushalt der Stadt Eisenach abhängen.

 

 

Anlage:

 

Jugendsozialarbeit an Schulen in Eisenach (kurze Zusammenfassung)