I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Der Stadtratsbeschluss Nr. StR/ 622/2012
vom 26.09.12 wird aufgehoben.
2.
Die Verbandsräte der Stadt Eisenach im
Trink- und Abwasserverband Eisenach-Erbstromtal (TAVEE) werden zur Neuwahl des
Verbandsvorsitzenden nach Inkrafttreten der neuen Verbandssatzung angewiesen,
·
sich vor der Wahl des neuen
Verbandsvorsitzenden in einer internen Abstimmung auf Herrn Bürgermeister
Ludwig als Wahlvorschlag der Stadt Eisenach möglichst einvernehmlich zu
verständigen und
·
diesen in der Verbandsversammlung des TAVEE
zur Wahl des Verbandsvorsitzenden vorzuschlagen.
Begründung:
Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 26.09.12 beschlossen, die Verbandsräte der Stadt Eisenach im TAVEE anzuweisen, die Oberbürgermeisterin zur Wahl des Verbandsvorsitzenden vorzuschlagen und zu wählen. Die Umsetzung dieses Beschlusses wurde durch die Verbandsräte bis zur regulären Neuwahl des Vorstandes nach Inkrafttreten der neuen Verbandssatzung ausgesetzt. Statt dessen wurde eine Übereinkunft darin erzielt, den Bürgermeister der Gemeinde Hörselberg-Hainich zunächst als Verbandsvorsitzenden zu bestätigen. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach und der Bürgermeister der Stadt Treffurt wurden zu den stellvertretenden Verbandsvorsitzenden gewählt.
Eine rechtliche Würdigung dieses Stadtratsbeschlusses vom 26.09.12 durch den Gemeinde- und Städtebund Thüringen hat ergeben, dass der damals gefasste Beschluss als nicht zulässig anzusehen ist. Auf die näheren Ausführungen in der Anlage wird verwiesen.
Zudem ging mit Amtsantritt des Bürgermeisters, Herrn Ludwig, die Vertretung der Stadt Eisenach im TAVEE auf diesen über. Herr Ludwig kann daher als Verbandsvorsitzender vorgeschlagen und gewählt werden.
Daraus ist die Konsequenz zu ziehen, dass der Beschluss aufzuheben und unter den gegenwärtigen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der Hinweise des GStB neu zu fassen ist.
Die Bereitschaft des Bürgermeisters, zur Neuwahl des Verbandsvorsitzes zu kandidieren, liegt vor.
Anlagenverzeichnis:
Schreiben des GStB vom25.04.13