Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Kostensteigerungen im Sozialbereich
Vorlage
AF-0458/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Wie interpretiert die Oberbürgermeisterin die Aussagen des Finanzministers und erfolgte bereits eine Analyse der diesbezüglichen Ausgaben? Wenn Nein, wird und wenn Ja wann, diese erfolgen?

1.      Inwiefern lassen sich die Ausgabesteigerungen im Sozialkostenbereich in den Haushaltsjahren seit 2009 auf die Entstehung von Altenheimen und ähnlichem (Bsp. Heime für Demenzkranke) zurückführen (nach Möglichkeit bitte beziffern)?

2.      Welche stadtentwicklungspolitischen und auch kommunalrechtlichen Instrumente und Möglichkeiten besitzt die Stadt, um künftig das Entstehen ausschließlich kostenbringender Einrichtungen in Eisenach einzudämmen bzw. im Einzelfall zu verhindern?

3.      Wie viele Menschen sind seit 2009 vom Wartburgkreis in die Stadt Eisenach verzogen und haben erst hier die Übernahme von Unterbringungskosten in Altenheimen u.ä. Einrichtungen beantragt?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die Aussagen  des Thüringer Finanzministers im Rahmen seiner Rede vor dem Eisenacher Stadtrat zu den Sozialausgaben werden seitens der Stadt Eisenach nicht interpretiert.

Im Haushaltssicherungskonzept sowie im Haushalt für das Jahr 2013 wurden bereits Aussagen zu den Sozialausgaben der Stadt Eisenach getätigt.

 

Zu Frage 1

Mit der Zunahme der älteren Bevölkerung steigt die Zahl der älteren Hilfebedürftigen, und somit auch die Zahl derjenigen die auf staatliche Hilfe und Unterstützung angewiesen sind.

 

Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

 

Jahr     Fallzahlen                                Ausgaben

2009    101                                          1.161.668,82 €

2010    114                                          1.255.102,09 €

2011        103                                          1.172.055,19 €

2012        120                                          1.352.825,45 €

 

Ausgabensteigerungen bei den Sozialkosten lassen sich aber nicht auf die Errichtung von Altenpflegeheimen zurückführen, sondern resultieren aus der Steigerung der Fallzahlen bzw. der Steigerung der Kosten. Steigende Fallzahlen führen letztendlich dazu, dass entsprechende Platzkapazitäten benötigt werden, um den Bedarf zu decken.

 

 

Zu 2.

Der Bedarf an Altenheim –und Pflegeplätzen steigt aufgrund der demographischen Entwicklung. Das diese Einrichtungen vor allem in zentral gelegenen Orten wie Eisenach gebaut werden, liegt natürlich an der dort vorhandenen guten Infrastruktur.

 

Eine Einflussnahme auf Bauvorhaben im Sinne der Anfrage ist mit bauplanungsrechtlichen Mitteln nicht möglich. Altenheime sind Wohngebäude und Pflegeheime soziale Einrichtungen im Sinne der BauNVO und sind insofern außer in Gewerbe-, Industrie-, Kern- und Sondergebieten zulässig. Insofern ist bei Antragstellung eine planungsrechtliche Zustimmung zu erteilen; eine Begrenzung der Anzahl der Einrichtungen kann nicht über das Baugesetz geregelt werden.

 

 

Zu 3.

Wechseln Bürgerinnen und Bürger von ihrem bisherigen Wohnsitz direkt in ein Alten- und Pflegeheim in der Stadt Eisenach, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach § 98 Abs. 2 SGB XII.

 

Gemäß § 98 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) ist für die stationäre Leistung der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, in dessen Bereich die Leistungsberechtigten ihren gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung haben oder in den zwei Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hatten.

 

Folgende Zuzüge aus dem Wartburgkreis sind seit 2009 zu verzeichnen:

2009                                540 Bürgerinnen und Bürger

2010                                532 Bürgerinnen und Bürger

2011                                581 Bürgerinnen und Bürger

2012                                553 Bürgerinnen und Bürger

Eine Unterteilung der Zuzüge in Alterskohorten ist nicht möglich.

 

Daher kann auch keine Aussage darüber getroffen werden, wieviele der Zugezogenen aus Altersgründen in die Stadt Eisenach gezogen sind.

 

Festzuhalten bleibt jedoch, wohnen Bürgerinnen und Bürger länger als zwei Monate in Eisenach und ist erst nach den zwei Monaten  ein Umzug in ein Altern- und Pflegeheim notwendig, dann ist die Stadt als örtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig, soweit ein entsprechender Bedarf bei dem Einzelnen besteht.