Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Situation der Kleingartenvereine in Eisenach
Vorlage
AF-0461/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Wann laufen jeweils die Pachtverträge zwischen den in Eisenach existierenden Kleingartenvereinen und der Stadt aus (Bitte einzeln auflisten)?

1.      Soll der Pachtvertrag mit dem Kleingartenverein „1917“ verlängert werden? Wenn Ja, wann? Wenn Nein, warum? Wenn unklar, ab wann wird sich damit befasst?

2.      Welche Leistungen und Hilfestellungen erhielten der Verband der Kleingärtner und die einzelnen Vereine seit Juni 2012 von der Stadt Eisenach (Bsp. Hilfen des Amtes 67)?

3.      Weshalb wurden vonseiten der OB in den Haushalt 2013 keine Mittel für den Kleingartenverband eingestellt und weshalb wurde ein dementsprechender Änderungsantrag trotz Ausgabendeckung abgelehnt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1. Die Stadt hat mit dem Kleingartenverein “1917” keinen Pachtvertrag.

Es besteht ein Generalpachtvertrag zwischen der Stadt Eisenach und dem Verband der Kleingärtner in Eisenach und dem Wartburgkreis e.V. ( Stadtratsbeschluss Nr. 0115/2010 v. 22.01.2010 ). Nach § 4 dieses Vertrages hat der Verband die Stellung eines Zwischenpächters.  Er ist demnach berechtigt die in der Anlage zum Vertrag benannten Flächen an einen Kleingartenverein in die Verwaltung zu geben.

In dem Verband sind die Kleingartenvereine organisiert, die nach dem Bundeskleingartengesetz als solche definiert sind, insofern auch der o.g. Kleingartenverein.

Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach dem Bundeskleingartengesetz. Der Pachtvertrag ist also auf unbestimmte Zeit geschlossen.

 

Zu 2.

Die Stadt, speziell das Amt für Tiefbau und Grünflächen, unterstützt im Rahmen freiwilliger Leistungen immer wieder die Eisenacher Kleingartenvereine:

 

  • Abfuhr und Entsorgung von Grünschnitt in begründeten Einzelfällen, besonders wenn keine eigenen Kompostierungsmöglichkeiten für die anfallenden Mengen bestehen
  • Befestigung und Regulierung der Entwässerung von zwei Wegen im Bereich Schäfersborn in 2012 (Kosten: ca. 8.500 €)
  • Materialgestellung und teilweiser Einbau von Fräsgut zur Wegeverbesserung durch den Bauhof
  • Mitarbeit in der Wettbewerbskommission zum Kleingartenwettbewerb

 

 

zu 3.

Die Stadt ist verpflichtet, vorrangig die ihr per Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erledigen. Soweit die Stadt darüber hinaus in der Lage ist, zusätzliche Aufgaben im Rahmen der so genannten Freiwilligkeit zu erfüllen, muss sie hierfür über die notwendigen Finanzmittel verfügen. Aufgrund der Finanzsituation können freiwillige Leistungen nur im äußerst geringen Umfang erbracht werden. Eine Berücksichtigung von Geldleistungen zugunsten von Kleingartenvereinen war nicht möglich.

Für die Beschlussfassung des Haushaltes 2013 ist der Stadtrat der Stadt Eisenach zuständig. Eine Bewertung durch die Oberbürgermeisterin erfolgt nicht.