Betreff
Aufnahme von Bewerbern in die Vorschlagsliste für Jugendschöffen 2014- 2018
Vorlage
1208-JHA/2013
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die folgenden Personen in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen für die Wahlperiode 2014- 2018 aufzunehmen:

 

Lfd. Nr.

Name, Vorname

Anschriften

Abstimmungsergebnis

 

 

jeweils 99817 Eisenach

ja

nein

Enth.

1

Böse, Silke

 

 

 

 

2

Bode, Frank

 

 

 

 

3

Coenen, Markus

 

 

 

 

4

Dietrich, Kristina

 

 

 

 

5

Durner, Julia

 

 

 

 

6

Dübner, Eva- Maria

 

 

 

 

7

Faupel, Gerhardt

 

 

 

 

8

Gerlach, Lutz

 

 

 

 

9

Groß, Monika

 

 

 

 

10

Hanel, Johannes

 

 

 

 

11

Harz, Jürgen

 

 

 

 

12

Helmich, Celly

 

 

 

 

13

Hennig, Jeanette

 

 

 

 

14

Herrmann, Martin

 

 

 

 

15

Heuse, Ulrike

 

 

 

 

16

Höhn, Sabine

 

 

 

 

17

Jacobs, Peter

 

 

 

 

18

Jöde, Erich

 

 

 

 

19

Kaiser, Annerose

 

 

 

 

20

Kaufmann, Daniel

 

 

 

 

21

Kellner , Stefanie

 

 

 

 

22

Korngiebel, Mathias

 

 

 

 

23

Kretschmar, Manfred

 

 

 

 

24

Loshaj, Driton

 

 

 

 

25

Lucas, Maik

 

 

 

 

26

Meister, Ingo

 

 

 

 

27

Meißner, Ekkehard

 

 

 

 

28

Metschl, Nadine

 

 

 

 

29

Mundt, Horst

 

 

 

 

30

Münzel, Annika

 

 

 

 

31

Nimmrich, Jeanette

 

 

 

 

32

Rinninsland, Barbara

 

 

 

 

33

Rochau, Astrid

 

 

 

 

34

Robert, Gerhard

 

 

 

 

35

Rohrbach, Kirsten

 

 

 

 

36

Rudloff, Dorothea

 

 

 

 

37

Sandig, Carmen

 

 

 

 

38

Sdorra, Christine

 

 

 

 

39

Scheuch, Angelika

 

 

 

 

40

Scheuch, Hans

 

 

 

 

41

Schellbach, Olaf

 

 

 

 

42

Schiffer, Diana

 

 

 

 

43

Schräder, Mechthild

 

 

 

 

44

Schulz, Alexandra

 

 

 

 

45

Waldhelm, Andreas

 

 

 

 

46

Wagner, Hans- Jürgen

 

 

 

 

47

Wolfram, Ilka

 

 

 

 

 


II. Begründung

 

Am 31.12.2013 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Jugendstrafrechtspflege tätigen Jugendschöffen.

Die Jugendschöffen müssen deshalb auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses für die Dauer von fünf Geschäftsjahren von dem nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gebildeten Ausschuss neu gewählt werden.

 

Das Verfahren dazu ist im § 35 Jugendgerichtsgesetzes (JGG)  in Verbindung mit den §§ 36

und 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

 

Die  Jugendhilfeausschüsse der Landkreise und kreisfreien Städte beschließen dazu eine Vorschlagsliste. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des jeweiligen Jugendhilfeausschusses notwendig.

Mit Schreiben vom 29.01.2013 hat der Präsident des Landgerichts Meiningen die Zahl der durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen auf 46, davon 23 Frauen und 23 Männer, bestimmt.

 

Die Vorgeschlagenen müssen gemäß § 31 GVG Deutsche sein, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nach § 32 GVG besitzen und am 01.01.2014 mindestens das 25. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 70. Lebensjahr erreicht haben. Die Vorgeschlagenen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Ihr Wohnsitz muss sich in der Stadt Eisenach befinden und sie müssen geistig und körperlich in der Lage sein, das Amt auszuüben.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass sie nicht schon zwei zusammenhängende Legislaturperioden als Jugendschöffe/ Schöffe tätig sind/ waren, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch andauert.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsver-fahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Die Bewerbungen für die Vorschlagsliste erfolgten auf der Grundlage von Mitteilungen in der örtlichen Presse, die über die Jugendschöffenwahl informierten und zur Einreichung von Vorschlägen aufriefen.

Darüber hinaus wurden durch die Stadtverwaltung in Eisenach ansässige Parteien und größere Organisationen angeschrieben und um Mithilfe bei der Auswahl von Bewerbern für die Vorschlagsliste gebeten. Weiterhin wurden Personen angeschrieben, die bereits im Jahr 2008 in die Vorschlagsliste der Stadt aufgenommen waren und ihren Wohnsitz in Eisenach haben. 

 

Danach gingen bis zum 27. Mai 2013 insgesamt 47 Bewerbungen, davon 25 Frauen und 22 Männer, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen ein.

 

Die Verwaltung hat nach §§ 3, 33- 34 GVG sowie der Verwaltungsvorschrift „Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen“ vom 26.07.2012 geprüft, ob die Bewerber für das Jugendschöf-fenamt geeignet sind. Ablehnungsgründe für die Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagsliste liegen nach Kenntnis der Verwaltung nicht vor.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Vorschlagsliste der Stadt Eisenach für die Wahl der Jugendschöffen für die Wahlperiode 2014- 2018