Betreff
Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 31 "Blaue Linie"- hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Vorlage
0217-StR/2009
Aktenzeichen
65.3 - B 31
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 31 “Wartburg-Blaue Linie” vom 23.02.1995 (Beschluss-Nr. 133/95), zuletzt geändert durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Eisenach vom 26.01.2001 über die Änderung des Geltungsbereiches (Beschluss- Nr. 0290/2001), wird aufgehoben.


Begründung:

 

Durch den Beschluss des Stadtrates der Stadt Eisenach vom 23.02.1995, zuletzt geändert durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Eisenach vom 26.01.2001 über die Änderung des Geltungsbereiches, sollte der Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 31 “Wartburg - Blaue Linie” aufgestellt werden. Das Ziel der Stadt Eisenach bestand in der Sicherung des Umgebungsschutzes des Weltkulturerbes Wartburg durch Festlegung einer Schutzlinie (sogenannte Blaue Linie), welche ein Heranrücken weiterer Bebauung gegen die Wartburg verhindern, die Blickbeziehungen von und zur Wartburg sichern sowie die Abgrenzung der bebauten Stadtteile vom Landschaftsschutzgebiet koordinieren sollte. Im Ergebnis der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich jedoch herausgestellt, dass ein Bebauungsplan für diesen Zweck nicht geeignet ist, da ein Bebauungsplan eine Bebauung regeln und nicht verhindern soll; demnach kein Bauverhinderungsplan sein kann. Es wurde von der Genehmigungsbehörde des Thüringer Landesverwaltungsamtes angeraten, durch geeignete Klarstellungs- bzw. Ergänzungssatzungen sowie in anderen Teilbereichen durch Bebauungsplan die notwendige Abgrenzung des Innenbereichs vorzunehmen und somit Planungssicherheit zu schaffen.

Durch die mittlerweile erwirkte Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 23.2 “Predigerhöhe - Blaue Linie Südwest”, der Klarstellungssatzung “Blaue Linie West” sowie der Klarstellungssatzung “Mariental - Blaue Linie Süd” ist die Umsetzung der städtebaulichen Ziele – insbesondere die abschließende Definition des Verlaufs der “Blauen Linie” - durch entsprechende Planungsinstrumente sicher gestellt und der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan “Blaue Linie” ist damit hinfällig. Dieser Beschluss soll daher hiermit aufgehoben werden.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:         Karte zum Aufstellungsbeschluss B 31 “Blaue Linie”

Anlage 2:         Darstellung der vollständigen (imaginären) “Blauen Linie”