I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
die Weitergabe von Städtebaufördermitteln
in Höhe von 500.000,00 € für die bauliche Erweiterung des Lutherhauses (Bauteil
II), Lutherplatz 8 zur Durchführung der Baumaßnahme gemäß BauGB § 148 Abs. 1
Satz 1 an die Eigentümerin vorbehaltlich der Rechtskraft der städtischen
Haushaltssatzung
1.
vorerst in Höhe von 117.474,88 € auf der
Grundlage der Zuwendungsbescheide (Teilbewilligungen) Nr. 6161- 5371/02 und
6161-5135/10 des Thür. Landes-verwaltungsamtes vom 30.04.2013 und
2.
in Höhe von 382.525,12 € vorbehaltlich
der Erteilung weiterer Teilbewilligungen durch das Thür. Landesverwaltungsamt.
Begründung:
Das Gebäude Lutherplatz 8 (Lutherhaus) ist ein Einzelkulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 Thüringer Denkmalschutzgesetzes (ThDSchG), für dessen Erhaltung aus geschichtlichen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Das Lutherhaus prägt das Ortsbild im historischen Stadtzentrum wesentlich mit.
Der Ortsgrundriss am
Lutherplatz ist allerdings durch die Kriegseinwirkungen des zweiten Weltkrieges
gestört, weil die Baulücke zwischen Lutherhaus und Schlosshotel platzseitig
nicht wieder geschlossen wurde.
Der Erweiterungsbau des
Lutherhauses soll daher - im Zusammenhang mit dem sich räumlich direkt
anschließenden Lückenschluss zum Schlosshotel - die fehlende Raumkante am
Lutherplatz wieder nachbilden.
Die nunmehr genehmigte Baumaßnahme dient dem Erhalt und der Funktion des Lutherhauses. Der Erweiterungsneubau wird im Wesentlichen die barrierefreien Erschließung gewährleisten und verbindet das historische Lutherhaus, in dem eine neue Dauerausstellung eingerichtet werden soll, mit dem Erdgeschoss des zukünftigen (privaten) Nachbargebäudes, in dem sich Empfangsbereich, Museumsshop, Garderobe und andere Funktionsbereiche befinden werden, so auch ein Sonderausstellungsbereich in Ergänzung zum Lutherhaus.
Vorab wird die statische Ertüchtigung der Westfassade des Lutherhauses erfolgen, um das historische Gebäude vor Schäden zu bewahren, die aufgrund der Gründungsarbeiten für den Ergänzungsbau entstehen könnten. Nach der Sicherung wird umgehend mit den Rohbauarbeiten begonnen.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten: 650.000,00 €
Abzüglich Eigentümeranteil: 150.000,00 €
Zuwendungsfähige Ausgaben lt. Bescheid: 500.000,00 €
Zuschuss Bund/Land (Förderbetrag): 400.000,00 €
½ Ersatz des Mitleistungsanteils durch Dritte: 50.000,00 € (Förderverein Lutherhaus)
½ Städtischer Mitleistungsanteil: 50.000,00 €
Grundsätzlich ist gemäß § 148 Abs. 1 BauGB die
Durchführung von Baumaßnahmen dem Eigentümer zu überlassen, wenn von einer zügigen
Durchführung ausgegangen werden kann. Für die Umsetzung der Maßnahme soll daher
ein Vertrag über die Durchführung der
Baumaßnahme mit der Eigentümerin geschlossen werden, um die Fördermittel
in Höhe von 500.000,00 € als Anteilsfinanzierung mit festgelegter
Förderobergrenze weiterzugeben. Der Vertrag wird auf der Grundlage der
Mustervereinbarung gemäß Thüringer Städtebauförderrichtlinie abgeschlossen.
Kassenseitig erfolgt die Weitergabe in Höhe von 450.000,00 €, da der hälftige
städtische Anteil in Höhe von 50.000,00 € vom Förderverein Lutherhaus getragen
und direkt an die Eigentümerin ausgezahlt wird.
Die Weitergabe der Städtebauförderung erfolgt vorerst auf Grundlage der zwei vorliegenden Teilbewilligungen in Höhe von 117.474,88 €. Für den noch unter Vorbehalt gestellten Betrag in Höhe von 382.525,12 € wird eine weitere Teilbewilligung erwartet, sobald die Zuweisung von Städtebaufördermitteln 2013 im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz durch das Thüringer Landesverwaltungsamt an die Stadt erfolgt.
Die Weitergabe der Städtebaufördermittel erfolgt aus dem Haushaltsansatz 2013 unter Voraussetzung der kassenseitigen Einnahme der Zuwendung bei der Stadt und nach Baufortschritt.
Der städtische Mitleistungsanteil ist entsprechend der dargestellten Finanzierung im Vermögenshaushalt, Einzelplan 6, Zuschüsse für Privatmaßnahmen, im Haushalt 2013 eingestellt.
Anlagenverzeichnis:
· Zuwendungsbescheide
· Lageplan mit Kennzeichnung des Gebäudes
· Kostenberechnung