Betreff
Fortschreibung der Schulnetzplanung für die staatliche berufsbildende Schule der Stadt Eisenach, hier: Festlegung von Einzugsbereichen
Vorlage
1229-StR/2013
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.         Die Einzugsbereiche für die im staatlichen Berufsschulzentrum “Ludwig Erhard” der Stadt Eisenach angebotenen Ausbildungsberufe sowie für die Auszubildenden, deren Ausbildungsort in der Stadt Eisenach liegt, werden entsprechend dem als Anlage beigefügten Schulnetz der Berufsbildungsregion West festgelegt.   

2.         Die Festlegung gilt für die Ausbildungsjahrgänge ab 2014/2015 ff.

3          Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) zur Herstellung des Einvernehmens zu führen und die oben genannten Einzugsbereiche gegebenenfalls anzupassen. Der Stadtrat ist über die Ergebnisse zu informieren.


Begründung:

 

Die Landkreise Gotha, Ilm-Kreis, Wartburgkreis und die Stadt Eisenach arbeiten im Rahmen der Berufsbildungsregion West bezüglich der Berufsschulbildung eng zusammen. Dies trifft insbesondere auf die Festlegung von Einzugsbereichen der Berufsschulen nach § 14 Abs. 5 Satz 1 und § 41 Abs. 1 und 5 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) zu.

 

Gemäß § 14 Abs. 5 ThürSchulG legt der Schulträger im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium und nach Anhörung der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen Einzugsbereiche für die Berufsschulen fest; diese können auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung für einzelne Ausbildungsberufe der Berufsschule über das Gebiet des Schulträgers hinausgehen. Das Verfahren zur Festlegung von Einzugsgebieten hat das TMBWK in einer “Richtlinie Schulnetzplanung Berufsbildende Schulen” vom 30. Juli 2012 (Anlage 1) festgelegt. Eine diesbezügliche Vereinbarung auf der Grundlage gleichlautender Beschlüsse soll zwischen den beteiligten Landkreisen und der Stadt Eisenach geschlossen werden. Es wird grundsätzlich angestrebt, dass Auszubildende deren Ausbildungsort in der Bildungsregion liegt auch an Berufsschulen der Bildungsregion beschult werden.

 

Auf der Basis vorgenannter Rahmenbedingungen ist im Ergebnis der Abstimmung zwischen den an der Berufsbildungsregion West beteiligten Schulträgern sowie nach Anhörung der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen der als Anlage beigefügte Änderungsvorschlag zu den Einzugsgebieten ab dem Schuljahr 2014 ff. für das staatliche Berufsschulzentrum “Ludwig Erhard” sowie die Auszubildenden der Stadt Eisenach erarbeitet worden (Anlage 2). Dieser Vorschlag erfolgte gemeinsam von allen in der Berufsbildungsregion West vertretenen Gebietskörperschaften und betrifft somit alle Berufsschulstandorte und Auszubildenden innerhalb des Gebietes der Bildungsregion. Der Stadtrat der Stadt Eisenach entscheidet hier jedoch nur über die ihn betreffende Berufsschule und über die Auszubildenden deren Ausbildungsbetrieb im Stadtgebiet der Stadt Eisenach liegt. Dieser Entwurf ist mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorabgestimmt. Aus den Stellungnahmen der nach dem Berufsbildungsgesetz anzuhörenden Stellen (Anlage 3) gehen keine Bedenken gegen die am staatlichen Berufsschulzentrum “Ludwig Erhard” vorgesehenen Berufsausbildungsgänge hervor.

 

Durch die Festlegungen der Einzugsbereiche, Berufe und eines rechtsverbindlichen Schulnetzes der berufsbildenden Schulen in Thüringen wird erstmalig die Grundlage für eine verlässliche mittelfristige Finanzplanung gelegt. Sollten im Berufsschulnetz vorgesehene Optionen eintreten, so führen diese zur Stärkung der bereits am Berufsschulzentrum vorhandenen Ausbildungsberufe/-klassen. Neue Berufsfelder zur Ausbildung am staatlichen Berufsschulzentrum “Ludwig Erhard” und damit neue Investitionsvorhaben werden nicht beantragt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Richtlinie zur Schulnetzplan für die Berufsschulen

Anlage 2 – Änderungsvorschlag zu den bestehenden Einzugsbereichen

Anlage 3 – Stellungnahmen der anzuhörenden Stellen