Betreff
Neufassung der Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach , hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
1230-StR/2013
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach.

 


Begründung:

 

Die Stadt Eisenach ist als Schulträger der staatlichen Grundschulen im eigenen Gebiet gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 11 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) für die Sachaufwendungen der Schulhorte zuständig. Die personellen Aufwendungen für die Erzieher in den Schulhorten fallen nach § 2 Abs. 1 ThürSchFG in den Zuständigkeitsbereich des Landes Thüringen.

 

Der Landesgesetzgeber hat mit der Neufassung der Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung (ThürHortkBVO – Anlage 1) umfangreiche Änderungen vorgenommen. Insbesondere die Rechtsgrundlagen zu der Ermittlung des anzurechnenden Einkommens sowie zu der Staffelung der Einkommensgruppen wurden wesentlich geändert. In Folge dessen war auch die Rechtsgrundlage zur Erhebung von personenbezogenen Daten umfassend anzupassen.

 

Gemäß § 5 ThürHortkBVO ist die Stadt Eisenach als Schulträger berechtigt, die Eltern an den sonstigen Betriebskosten angemessen und nach Einkommen und Kinderzahl zu beteiligen. Um bei der Ermittlung der Hortgebühren, sowohl bei der Personalbeteiligung wie auch den sonstigen Betriebskosten, einen gleichen Maßstab an den Gebührenschuldner anlegen zu können, ist daher die Neufassung o. g. Satzung (Anlage 2) dringend erforderlich. Die Neufassung basiert weitestgehend auf der Mustersatzung vom Thüringer Städte- und Gemeindebund sowie den nach der Einbringung eingearbeiteten Hinweisen vom Thüringer Landesverwaltungsamt im Rahmen einer Vorab-Prüfung des Satzungsentwurfes.

 

Die im Rahmen der Neufassung vorgenommenen Änderungen zur bisherigen Fassung der Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach sind in einer vergleichenden Übersicht  (Anlage 3) dargestellt.

 

Die Neufassung der Satzung soll zum 01.08.2013 in Kraft treten.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung

Anlage 2 - Neufassung der Benutzungssatzung

Anlage 3 - Synopse Benutzungssatzung