Betreff
Förderung freier Träger entsprechend der Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit, JUgendsozialarbeit, Familienbildung und -erholung in der Stadt Eisenach 2013
Vorlage
1232-JHA/2013
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmeträger von Angeboten der Jugendarbeit sowie der Familienbildung werden in der angegebenen Höhe gefördert:

1.      Die Eisenacher Kreissportjugend im Kreissportbund Eisenach e.V. für die Ferienfreizeit „Erlebnis- Outdoor- Abenteuer“ vom 15. bis 19.07. in Plothen in Höhe von 340,00 €

2.      Das Katholische Pfarramt St. Elisabeth für die Kinderfreizeit „Gemeinschaft als Grund-voraussetzung für gelingendes Leben“ vom 15. bis 19.07.2013 in Höhe von 200,00 €.

3.      Das Katholische Pfarramt St. Elisabeth für das Vater-Kind-Zelten vom 07. bis 09.06.2013 in Höhe von 150,00 €.


II. Begründung

Rechtsgrundlage für die Förderung bilden die §§ 11-14,16, 74 in Verbindung mit § 71 SGB VIII, und die §§ 16,17 ThürKJHAG

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 13.12.2012 wurden die Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienbildung und –erholung in der Stadt Eisenach hinsichtlich der festgeschriebenen Beträge, folglich der möglichen Höhe der Förderung für das Jahr 2013 ausgesetzt.

Über die Förderung freier Träger, insbesondere die Höhe der Förderung, entscheidet damit ausschließlich der Jugendhilfeausschuss. Mit dem gleichen Beschluss wurde festgelegt, dass die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss nach Ablauf der Antragsfrist (31.03. des lfd. Haushaltsjahres) eine Liste der beantragten Förderungen zur Beschlussfassung vorlegt.

Eine Liste der beantragten Förderungen sowie die eingereichten Maßnahmebeschreibungen bzw. entsprechende ergänzende Kurzkonzepte befinden sich in der Anlage.

Zu 1.

Die Ferienfreizeit  vom 15. bis 19.07.2013  in der Jugendherberge Plothen mit dem Thema „Action, Abenteuer und Natur“ wurde vom Antragsteller entsprechend Richtlinie 1 - Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung – für 20 TeilnehmerInnen (8-13 Jahre) aus Eisenach sowie 2 ehrenamtliche Betreuer beantragt. Neben typischen, natürlich pädagogisch betreuten, Outdoor- Aktivitäten w.z.Bsp. Floßbau, Geocoaching und Bogenschießen ist auch der Besuch der Saalfelder Feengrotten, die Umweltinformation des Saale- Orla- Kreises, Baden und Lagerfeuer geplant. Die geplanten Gesamtkosten der Maßnahme betragen 5.746,00 €. Der Teilnehmerbeitrag für die öffentlich ausgeschriebene Erholungsmaßnahme beträgt 180,00 € pro Kind.

Zu 2.

Die Kinderfreizeit vom 15. bis 19.07.2013 im Jugendhaus St. Sebastian in Erfurt mit dem Thema „Gemeinschaft als Grundvoraussetzung für ein gelingendes Leben“ wurde vom Antragsteller entsprechend Richtlinie 1 - Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung – für 25 Teilnehmer aus Eisenach sowie 3 Betreuer beantragt. Die geplanten Gesamtkosten der Maßnahme betragen 4.400,00 €. Entsprechend den allgemeinen Fördergrundsätzen der städtischen Richtlinien sind „Maßnahmen, die rein religiösen, parteipolitischen,  .... oder organisationsspezifischen Charakter tragen“ nicht zuwendungsfähig. Der Antragsteller beantragt für die Kinderfreizeit eine Förderung in Höhe von 200,00 – dies entspricht  ca. 50 % des entsprechend Richtlinie für die geplanten Teilnehmer möglichen Förderumfanges. Der öffentlichen Ausschreibung der Erholungsmaßnahme in der Ferienfreizeiten-Übersicht der Stadt Eisenach wurde durch den Träger zugestimmt.

Zu 3.

Das Abenteuer-Zelten mit Vätern und ihren Kindern vom 07.-09.06.2013 in Gerstungen wurde vom Träger der Richtlinie 1 -Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung- zugeordnet, entspricht aber durch die intensive Förderung der Vater-Kind Beziehung den Ansprüchen einer Sondermaßnahme der Familienbildung entspr. § 16 SGB VIII unter Einbeziehung erlebnispädagogischer Methoden. Die geplanten Gesamtkosten der Maßnahme für 30 Teilnehmer (darunter 20 Teilnehmer aus Eisenach) sowie 1 Betreuer betragen 1000,00 €. Auch durch die Höhe der beantragten Förderung und des berücksichtigungsfähigen Alters der Teilnehmer ist eine Anwendung der Verfahrens- und Formregeln der Richtlinie 1 nicht anwendbar.

 

Nach der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss werden den Antragstellern durch die Verwaltung unverzüglich die Bescheide zugesandt.

Die Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der städtischen Richtlinien.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1:  Aufstellung der Antragsstellungen für die Förderung nach Richtlinien im Jahr 2013

Anlage 2:  Ergänzende Konzepte, pädagogische Maßnahmebeschreibung