Betreff
Aufhebung der Beschlüsse des Stadtrates zur Übernahme der Straßenbaulast von Teilen der Ortsdurchfahrt der B 19
Vorlage
1233-StR/2013
Aktenzeichen
66 11 01 93
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Übernahme der Straßenbaulast der Ortsdurchfahrt der B 19 im Abschnitt Langensalzaer Straße/Hörselstraße – Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße nicht durchzuführen und somit die Beschlüsse des Stadtrates vom 03.04.2009 (Beschluss-Nr. 0778/2009) und vom 08.05.2009 (Beschluss-Nr. 0791/2009) in den betreffenden Punkten aufzuheben.


Begründung:

 

Grundlage der Beschlüsse Nr. 0778/2009 und 0791/2009 waren einerseits der dringende Handlungsbedarf zur Instandsetzung der Straßen aus Gründen der Verkehrssicherheit und die damit verbundenen Gestaltungs- und Trassierungsinteressen der Stadt Eisenach im Projektgebiet „Tor zur Stadt“. Andererseits war es der Straßenbauverwaltung durch das laufende Raumordnungsverfahren zur großräumigen Umverlegung der Ortsdurchfahrt der B 19 auf die Umgehungstrasse Etterwinden – Wutha-Farnroda nicht mehr erlaubt, die von der Stadt gewünschten Veränderungen in diesem Bereich zu Lasten des Bundes zu realisieren. Die vorgezogene Übernahme des im Projektgebiet liegenden Teils der Ortsdurchfahrt war für die Sicherung der städtischen Interessen somit von erheblicher Bedeutung. Die Übernahme der Ortsdurchfahrt sollte gemäß Bundesfernstraßengesetz zwischen Bund (vertreten durch das Straßenbauamt Südwestthüringen) und Stadt durch eine Verwaltungsvereinbarung geregelt werden.

 

Aufgrund der Anhörungsergebnisse zu den ursprünglichen Varianten wird das Raumordnungsverfahren zur großräumigen Umverlegung der B 19 mit modifizierten Varianten weitergeführt. Der Fortgang diese Verfahrens ist derzeit nicht abzusehen. Die Dauer der zeitlichen Nutzung der Straßen im Projektgebiet als Bundesstraße einhergehend mit der entsprechend hohen Verkehrsbelastung ist nicht mehr planbar. Dieses steht den planerischen Interessen der Stadt in erheblichem Maße entgegen.

 

Diese Entwicklung birgt für die Stadt Eisenach bei einer Übernahme der B 19 zudem ein hohes finanzielles Risiko hinsichtlich der Unterhaltungskosten. Bei Übernahme der B 19 würde die Stadt Eisenach vom Bund lediglich für die Dauer von 10 Jahren einen Ablösebetrag für die betriebliche Unterhaltung erhalten.

 

Weiterhin wäre die Verwirklichung der gestalterischen Interessen der Stadt im Planungsbereich im vollen Umfang auch nur mit einer entsprechenden finanziellen Ausstattung möglich, die momentan nicht gegeben ist.

 

Aufgrund der auch noch in den nächsten Jahren sehr angespannten finanziellen Situation der Stadt Eisenach ist eine Übernahme von Teilen der Ortsdurchfahrt der B 19 unter den o. g. Gegebenheiten nicht mehr vertretbar.   


Anlagenverzeichnis:

 

Stadtratsbeschluss Nr. 0778/2009

Stadtratsbeschluss Nr. 0791/2009