Betreff
Bebauungsplan Nr. 36 "Östliche Karl-Marx-Straße", Hier: Vorentwurf/ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
1235-StR/2013
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 „Östliche Karl- Marx- Straße”, bestehend aus einem städtebaulichen Konzept mit 3 Planungsalternativen, wird zugestimmt; die Erläuterungen dazu werden gebilligt.

2.      Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.


Begründung:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat am 27.08.2010 zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklungsziele die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 für den Bereich “Östliche Karl- Marx- Straße” beschlossen und den Aufstellungsbeschlusses am 15.09.2010 ortsüblich bekanntgemacht.

 

Wesentliche Ziele des Bebauungsplanes sind u. a. die Vermeidung einer ungeordneten Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben sowie der Ausschluss von großflächigem Einzelhandel und Handelseinrichtungen, die schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Eisenach im Sinne von § 9 Absatz 2a BauGB erwarten lassen.

 

Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes wurden Baugesuche eingereicht, die eine Bebauung mit mehreren Einzelhandelseinrichtungen vorsehen. Es ist nicht auszuschließen, dass das Gebiet in der Konsequenz durch Summieren von einzelnen nicht großflächigen Einzelhandelsbetrieben die Charakteristik einer großflächigen Einzelhandelsagglomeration annimmt und sich in Richtung eines Einkaufszentrums - entgegen der städtebaulichen Zielsetzung - entwickelt. Deshalb war es notwendig die Planung zwischenzeitlich mittels Veränderungssperre zu sichern. Die Veränderungssperre musste bereits einmal verlängert werden; bis zum Herbst soll eine abermalige Verlängerung für ein weiteres Jahr bis November 2014 bei der Höheren Verwaltungsbehörde beantragt werden. Deshalb ist es notwendig, bis spätestens Anfang November 2013 einen abgestimmten Planungsstand zu erreichen und zuvor den Planentwurf auszulegen.

 

Das Bauleitplanverfahren sieht vor, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig zu beteiligen (§ 3 Abs. 1 BauGB). Diese Beteiligung erfolgt durch die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen, hier in Form eines städtebaulichen Konzeptes mit 3 erarbeiteten Planungsalternativen, die sich im Wesentlichen nur in ihrer städtebaulichen Konstellation unterscheiden. Die zulässigen Nutzungsarten und der Ausschluss von großflächigem Einzelhandel sind bei allen Varianten gleich.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach soll den anhängenden Planungsunterlagen mit ihren Erläuterungen zustimmen und die Verwaltung beauftragen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Anlagenverzeichnis:

 

Städtebauliches Konzept