II. Fragestellung
Ist es nun ohne finanziellen Mehraufwand möglich, die beiden Geräte im
Sinne des o.g. NPD-Antrages im Wechsel einzusetzen? Wenn Nein, welcher Aufwand
und welche Kosten sind mit einem Wechsel verbunden?
1.
An welchen Standorten sollen die beiden Geräte in
diesem Jahr noch eingesetzt werden?
2.
Wie oft soll gegebenenfalls ein Standortwechsel
erfolgen und wer trifft die diesbezügliche Entscheidung?
3.
Können bei der Standortfindung Bürgerwünsche
berücksichtigt werden?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu1
Die zwei neuen mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafeln sind von der SWG Eisenach, im Interesse der Verkehrssicherheit finanziert und der Verkehrsbehörde der Stadt Eisenach zur Verfügung gestellt worden.
Die Geräte werden, je nach verkehrlichen Erfordernissen, im gesamten Straßennetz der Stadt Eisenach, einschließlich der Ortsteile, zum Einsatz kommen.
Zu 2
Der Standortwechsel soll in der Regel nach 2-4 Wochen erfolgen. Den Auftrag zum Standortwechsel erteilt die Straßenverkehrsabteilung der Stadt an das Amt 67 /Stadtbeleuchtung. Die Kosten für die Umsetzung (Akkuwechsel usw) werden von der Straßenverkehrsabteilung aus der Haushaltsstelle 11300.520130 (Geräte und Ausstattung) beglichen.
Zu 3
Die Standorte werden überwiegend dort ausgewählt, wo nach Hinweisen von Bürgern, vermutet wird, dass die zulässige Geschwindigkeit nicht eingehalten wird. Insbesondere werden dabei 30km/h -Zonen, Bereiche vor Schulen bzw. Schulwege berücksichtigt..
Katja Wolf
Oberbürgermeisterin