Betreff
Teilaufhebung des Stadtratsbeschluss-Nr.992/98 vom 27.02.1998 und Neuabschluss Fördervereinbarung mit dem Verband der Kleingärtner in Eisenach und im Wartburgkreis e.V.
Vorlage
0224-StR/2009
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die Aufhebung des Beschlusspunktes 004 des Stadtratsbeschlusses Nr.992/98 vom 27.02.1998/Jährliche Fördermittelbereitstellung seitens der Stadt an den Verband der Kleingärtner in Eisenach und im Wartburgkreis e.V. in Höhe von 0,03 DM / m² für die seitens des Verbandes gepachteten Flächen.

2.      Die Zustimmung zur fristwahrenden Kündigung zum 17.02.2010 der Vereinbarung zur Förderung des Kleingartenwesens im Verband der Gartenfreunde des Wartburg-kreises e.V. vom 18.02.1995, in der Fassung vom 07.06.1999.

3.      Den Abschluß einer neuen Vereinbarung zwischen der Stadt Eisenach und dem Verband der Kleingärtner in Eisenach und im Wartburgkreis e.V. gemäß der anliegenden Neufassung.

 

 

 


Begründung:

 

Zum Schutz und zur Förderung des Kleingartenwesens wurde am 18.02.1995 zwischen der Stadt Eisenach und dem Verband der Gartenfreunde des Wartburgkreises e.V. (nachfolgend “Verband” genannt) eine Fördervereinbarung abgeschlossen.

Bestandteil dieser Vereinbarung war u.a. die Regelung der Fördermittelzuwendung an den Verband nach den gesetzlichen Vorgaben und der Möglichkeiten der jeweiligen Haushaltslage. Die Laufzeit der Vereinbarung betrug fünf Jahre, mit Verlängerungsoption um weitere fünf Jahre.

Zum jeweiligen Laufzeitende wurde durch den Verband die Verlängerung beantragt.

In der 1. Änderung der Vereinbarung vom 26.11.1998 wurde von der ursprünglichen Fassung abgewichen, die Förderung im Jahr von der Haushaltslage der Stadt abhängig zu machen und statt dessen Fördermittel in Höhe von 0,03 DM/m² für die vom Verband gepachteten Flächen bis In-Kraft-Treten einer anderen Regelung bereitzustellen. (Grundlage: Stadtratsbeschluss-Nr.: 992/98 ).

 

Im Jahr 2009 betrugen die an den Verband gezahlten Fördermittel für 472.909 m² Pachtfläche 7.093,64 € .

 

Aufgrund der defizitären Haushaltslage der Stadt Eisenach und der Haushaltsanmerkungen des Thüringer Landesverwaltungsamtes betreffs Überprüfung bestehender Verpflichtungen mit finanziellen Auswirkungen für die Stadt wurde die Vereinbarung zur Förderung des Kleingartenwesens im Verband  ( freiwillige Aufgaben) fristwahrend zum 17.02.2010 durch die Stadt Eisenach gekündigt. 

 

Neben der Außenwirkung ist im kommunalrechtlichen Innenverhältnis der Beschlußpunkt 004 des Stadtratsbeschlusses 992/98 aufzuheben, der dem Verband eine Förderung in Höhe von 0.03 DM / m² ( 0,015 €/m² ) jährlich zusichert.

 

 

Im Bereich der Stadt Eisenach mit den dazugehörenden Ortsteilen werden zur Zeit städtische Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 472.909 m² zur kleingärtnerischen Nutzung von 30 Verbandskleingartenanlagen genutzt.

 

Die Belange des Kleingartenwesens weiterhin zu unterstützen ist politischer Wille der Stadt Eisenach.

 

Daher wurde in Abstimmung mit dem Verbandsvorstand eine neue Fördervereinbarung erarbeitet und liegt als überarbeitete Fassung dieser Beschluss-Vorlage in der Anlage bei.

Die Vereinbarung soll ab 01.03.2010 in Kraft treten.

 

 


Anlagenverzeichnis :

Vereinbarung