Betreff
Wartburg-Sparkasse -Entlastung des Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2012
Vorlage
1260-StR/2013
Aktenzeichen
20.1 / 81 25 14
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

1.      Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk sowie den Lagebericht der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2012 zur Kenntnis.

2.      Dem Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.

 

 


Begründung:

 

Der Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse hat in seiner Sitzung am 04. Juli 2013 den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2012

 

mit einer Bilanzsumme von                                        1.564.498.539,36 €

und einem Jahresüberschuss von                                    2.972.507,26 €

 

einstimmig festgestellt und den Lagebericht des Vorstandes der Sparkasse gebilligt.

 

Dem Vorstand wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates am 04. Juli 2013 gemäß § 20 Abs. 4 Thüringer Sparkassengesetz (ThürSpkG) Entlastung für das Geschäftsjahr zum 31.12.2012 erteilt.

 

Gemäß § 21 Satz 1 ThürSpkG ist von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss mindestens ein Viertel den Rücklagen zuzuführen und damit zur Stärkung der Substanz der Sparkasse zu verwenden. Hinsichtlich des verbleibenden Betrages kann der Verwaltungsrat auf Vorschlag des Vorstandes die teilweise oder vollständige Abführung an den Träger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke beschließen, soweit er nicht zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals benötigt wird. In der Verwaltungsratssitzung vom 15. März 2012 wurde im Rahmen des TOP 3 “Auswirkungen Basel III” die weitere notwendige Stärkung des Eigenkapitals für erforderlich erachtet.

 

Hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 04. Juli 2013 wie folgt beschlossen:

 

·         Vom ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2012 – 2.972.507,26 €, werden 1.500.000,00 € den Rücklagen der Wartburg-Sparkasse direkt zugeführt.

·         Nach § 21 Satz 2 ThürSpkG wird zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals der Sparkasse den Rücklagen der Sparkasse der verbleibende Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 1.472.507,26 € in voller Höhe zugeführt.

 

 

Gemäß § 20 Abs. 5 ThürSpkG beschließt die Vertretungskörperschaft des Trägers über die Entlastung des Verwaltungsrates.

 

 

Als Anlagen werden folgende Kopien der Verwaltungsratsbeschlüsse beigefügt über:

-          die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012,

-          die Billigung des Lageberichtes,

-          die Verwendung des Jahresüberschusses,

-          die Entlastung des Vorstandes sowie

-          eine Kopie des Berichtes des Verwaltungsrates.

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:         Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses von 04. Juli 2013 über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012

 

Anlage 2:         Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 04. Juli 2013 über die Billigung des Lageberichtes

 

Anlage 3:         Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 04. Juli 2013 über die Verwendung des Jahresüberschusses 2012

 

Anlage 4:         Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 04. Juli 2013 über die Entlastung des Vorstandes

 

Anlage 5:         Kopie des Berichtes des Verwaltungsrates