Betreff
Sanierung der Wandelhalle 4.BA Neugestaltung der Freiflächen - Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 61500.94005
Vorlage
1263-HFA/2013
Aktenzeichen
65 24 06 04
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

auf Grundlage des § 27 Abs. 1 (h) der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach i.V. mit § 7 Nr. 2 b der Haushaltssatzung für die Sanierung der Wandelhalle 4.BA Neugestaltung der Freiflächen vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 61500.94005 über 99.800 €.


II. Begründung

 

Die bisherige Gesamtfinanzierung basierte auf einer Kostenberechnung mit einer Höhe von 597.000 €.

Auf Grund der Abstimmungen mit den Nutzern als auch dem Thüringer Landesamt für Denkmalpflege wurden zusätzliche Leistungen aufgenommen, welche mit in die Förderung einfließen konnten. Dies sind z.B. der zusätzliche Natursteinbelag auf der oberhalb der Treppe befindlichen Bühnenfläche zur besseren Nutzung (Tanzveranstaltungen), eine neue Bühneneinfassung an der Bühne der Wandelhalle selbst, zur Vermeidung laufender Instandhaltung sowie die Verkleidung und Abdeckung der Maueranlage mit Naturstein.

Die daraufhin überarbeitete Kostenberechnung ergab einem Betrag von 641.000 €.

 

Nach erfolgten Submissionen belaufen sich die Kosten gesamt auf 671.000 €. Hiervon wurde bereits in den Vorjahren ein Anteil der Planungsleistungen mit rd. 10.000 € finanziert.

 

Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme wird aus mehreren Förderprogrammen der Stadtsanierung, dem Bund/Landesprogramm Stadtumbau Aufwertung, dem Thüringer Landesprogramm Strukturwirksame  Städtebauliche Maßnahmen sowie dem Programm Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Bewilligung für sanierungsbedingte Einnahmen) wie folgt gedeckt

 

61500.36105 Landeszuweisung

385.300 €

61500.36805 Zuschüsse Dritter

  58.500 €

61500.36705 sanierungsbedingte Einnahmen

217.200 €

gesamt

661.000 €

 

Für die Neugestaltung der Freianlagen entsteht auf Grund von Leistungserhöhungen, welche mit in den Förderrahmen aufgenommen werden konnten und nach Auswertung der Submissionsergebnisse ein Mehrbedarf in Höhe von 99.800 € gegenüber der in der Haushaltssatzung bisher abgebildeten Sanierungssumme von 561.200 €.

 

Der städtische Anteil der Gesamtmaßnahme wird ersetzt durch Spendenmittel der Stiftung Wandelhalle in Höhe von 54.300 € und durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz mit einem Anteil von 4.200 €.

 

Die Bewilligungsbescheide zu den Städtebauförderprogrammen vom Thüringer Landesverwaltungsamt sind bearbeitet und werden in Kürze erwartet. Der Vertrag für die zugesagten Spendenmittel der Stiftung ist vorbereitet. Die Absicherung der Finanzierung ist dann somit sichergestellt.

 

Da der Stadtrat nicht rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn Anfang August einberufen werden kann, beschließt entsprechend § 7 Nr. 2 b der Haushaltssatzung der Haupt- und Finanzausschuss die überplanmäßige Ausgabe. Dem Stadtrat wird in seiner nächsten Sitzung die Dringlichkeit dargelegt.