I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
Eine überplanmäßige Ausgabe i.
H. von 50.000,00 € in der HH-Stelle 56000.940010 Werner- Aßmann - Halle sowie
die Aufhebung des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses Beschluss Nr.:
0147/2013 vom 10.07.13.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt
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durch eine Minderausgabe in der
Haushaltsstelle 63000.71500 – Budget optimierter Regiebetrieb – in Höhe von
37.000 EUR
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durch eine Zuführung an den Vermögenshaushalt
in Höhe von 37.000 EUR – dies entspricht einer Mehrausgabe in der
Haushaltsstelle 91130.860000 – Zuführung zum Vermögenshaushalt – und einer
Mehreinnahme in der Haushaltsstelle 91130.300000 – Zuführung vom
Verwaltungshaushalt in Höhe von jeweils 37.000 EUR sowie
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durch eine Mehreinnahme in Höhe von 13.000
EUR in der Haushaltsstelle 56000.368010 – Zuwendungen Dritter.
II. Begründung
Der Beschluss des HFA vom 10.07.2013 muss aufgrund des nachfolgend benannten Sachverhaltes aufgehoben werden:
In diesem Beschluss wurde als Deckung eine 80 % Förderung durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit benannt. Diesbezüglich wurde ein entsprechender Fördermittelantrag gestellt und parallel ein förderunschädlicher Vorhabensbeginn beantragt, welcher der Stadt Eisenach vorliegt. Ein Bewilligungsbescheid für die Baumaßnahmen Schaffung der Kamerastellplätze und Erneuerung der beiden Spielstandsanzeigetafeln liegt noch nicht vor. Die Fertigstellung der Kamerastellplätze muss bis zur 34. KW realisiert sein. Die Angebote zur Umsetzung der Maßnahme liegen vor. Um den Fertigstellungstermin einhalten zu können sind die Bauverträge bis zum 30.07.13 abzuschließen. Zur Sicherung der Finanzierung wird daher dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen, die überplanmäßige Ausgabe i. H. von 50.000,00 € in der HH-Stelle 56000.940010 Werner - Aßmann - Halle zu beschließen. Die Aufhebung des Beschlusses des Haupt.- und Finanzausschusses ist erforderlich, da die Ausschreibungsergebnisse vorliegen und der THSV die Kosten der Spielstandsanzeige trägt und sich somit der Finanzierungsbedarf geändert hat.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in der HH-Stelle 56000.940010 erfolgt wie im Beschlusstext dargestellt.