hier: Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach bestellt für die Dauer
der laufenden kommunalen Wahlperiode
Herrn/Frau ....................................................,
zum
Aufsichtsratsmitglied der Landestheater Eisenach GmbH i.L.
Begründung:
Die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Landestheater Eisenach GmbH i.L. bestimmt sich nach dem § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages (neue Fassung).
Der Oberbürgermeister ist Mitglied kraft Amtes. Darüber hinaus benennt die Stadt Eisenach ein weiteres Mitglied. Die Bestellung dieses Mitgliedes erfolgt nach Maßgabe des § 27 Abs. 1 ThürKO in Verbindung mit § 9 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Hiernach wäre das zu bestellende Mitglied durch die CDU-Stadtratsfraktion zu benennen.