Betreff
Vorhaben- und Erschließungsplan der Stadt Eisenach Nr. 10.2 "DRK- Pflegeeinrichtung/Hospitalstraße"
hier: Städtebaulicher Vertrag
Vorlage
0232-StR/2010
Aktenzeichen
65/B10.2-VE-DRK/SV
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für das Vorhaben- und Erschließungsplanverfahren Nr. 10.2 “DRK- Pflegeeinrichtung/ Hospitalstraße” (Anlage 1) mit dem Deutschen Roten- Kreuz- Kreisverband Eisenach e.V. abzuschließen.

 


Begründung:

 

Der zum Beschluss vorgelegte städtebauliche Vertrag steht im Zusammenhang mit der Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplanverfahrens Nr. 10.2 “DRK-Pflegeeinrichtung/Hospitalstraße”. Er bildet die materielle Voraussetzung, um das Planverfahren finanzieren zu können.

 

Nach § 12 Abs. 1 BauGB ist der sogenannte Vorhabenträger (DRK) zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet. Eine Inrechnungstellung der Personalkosten bei der Stadtverwaltung ist rechtlich nicht möglich.

 

Nachdem der Stadtrat am 27.11.2009 die Verwaltung, mit seiner positiven Entscheidung über den Antrag des DRK, beauftragte, die Vertragsverhandlungen zu führen, liegt nun der erste der erforderlichen zwei Verträge zur Beschlussfassung vor (zweiter Vertrag = sogenannter “Durchführungsvertrag”: Abschluss muss vor dem Beschluss über die Plansatzung durch den Stadtrat erfolgen).

 

Der zwischen der Stadt Eisenach und dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Eisenach e. V. verhandelte Vertrag ist Teil der Beschlussfassung und in der Anlage 1 beigefügt.

Nach erfolgter Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag durch den Stadtrat darf der Vertrag unterzeichnet werden.

 

Hinweis zum Vertragsinhalt:

Im Vertragstext wurden unter “§ 3 Haftungsausschluss” Inhalte aufgenommen, die die Stadt in den dort benannten Fällen von Schadensersatzzahlungen befreit.

Die Stadt darf weiter das gesicherte Zustandekommen der Satzung mit dem benannten Inhalt innerhalb einer Frist nicht garantieren. Grund hierfür ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung, deren Ergebnis offen ist und eine Abwägung (d. h. die Auswertung der eingegangenen Anregungen) nach sich zieht.

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

- städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten (Stand: 08.01.2010)