Betreff
Annahme des Vergleichsvorschlages VG 27 A 114.08 vom Verwaltungsgericht Berlin in der Streitsache Stadt Eisenach gegen Bundesrepublik Deutschland
Vorlage
0236-HFA/2010
Aktenzeichen
65.1-1814-95-9807
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

 

Die Stadt Eisenach nimmt den Vergleichsvorschlag der 27. Kammer des  Verwaltungsge-richtes Berlin in Höhe von 40.000,00 € in der Verwaltungsstreitsache der Stadt Eisenach gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Berlin sowie die BVVG Bodenverwertungs- und – verwaltungs GmbH Berlin, zum Ausgleich für sämtliche Ansprüche aus dem Zuordnungs-verhältnis im Zusammenhang mit der Vermögensentflechtung des ehemaligen VEG Deubachshof, hier Gut Trenkelhof, an.

II. Begründung

 

Die Stadt Eisenach hat mit Antrag vom 21.07.1993 die Rückübertragung der Grundstücke des ehemaligen Stadtgutes Trenkelhof beantragt.  Die vermögensrechtliche Zuordnung erging mit vier Bescheiden in den Jahren 1995 und 1998 gemäß Artikel 21 Abs. 3 und Artikel 22 Abs.1 Satz 7 des Einigungsvertrages durch Zuordnungsbescheid der Treuhandanstalt bzw. der BvS  Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben. Mit dem Bescheid zur Übertragung der Vermögenswerte wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 1a Abs. 1 Satz 2 Vermögens-zuordnungsgesetz (VZOG) Ansprüche sowie Rechte und Pflichten aus Schuldverhältnissen und auch Verbindlichkeiten übergehen können, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammen-hang mit dem Zuordnungsgegenstand stehen und vor dem 03.10.1990 entstanden sind, sowie Arbeitsverhältnisse, die ganz oder zu einem überwiegenden Teil der Bewirtschaftung dieses Gegenstandes gedient haben. Darüber ergeht ggf. ein gesonderter Bescheid.

 

In den Folgejahren hat die BVVG Berlin, unter Bezug auf die in den Bescheiden übernommene Verpflichtung zur Übernahme von Verbindlichkeiten, sich mehrfach an die Stadt Eisenach gewandt, um eine entsprechende Vereinbarung zur Entflechtung und Zuordnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Zweckzuwendungen für Sozialplanleistungen abzu-schließen. Die Forderung wurde mit 68.306,43 € (133.595,77 DM) beziffert. Der Abschluss einer Vereinbarung wurde abgelehnt, da der in den Zuordnungsbescheiden angekündigte belastende, mit einer Zahlungsverpflichtung verbundene Bescheid nicht erlassen wurde.

 

Mit Bescheid vom 12.03.2008 hat das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögens-fragen einen belastenden Bescheid mit der Zuordnung von Verbindlichkeiten aus zurück übertragenem ehemaligem Staatsgutsvermögen (VEG Deubachshof, Betriebsteil Trenkelhof) erlassen. Die festgesetzte Forderung in dem Bescheid entspricht den bereits von der BVVG ermittelten Verbindlichkeiten aus Zweckzuwendungen für Abfindungszahlungen in Höhe von 68.306,43 €. Die mit dem Bescheid erlassene Entscheidung hat nur feststellende Wirkung, unbenommen des rechtlichen und werthaltigen Zustandes dieser Verbindlichkeiten.

 

Die Stadt Eisenach hat fristgemäß beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen den Bescheid erhoben. Zwischenzeitlich wurden umfangreich schriftsätzlich die Argumente der Beteiligten zum Sachverhalt und dessen Bewertung dem Verwaltungsgericht mitgeteilt.

 

Im Ergebnis hat jetzt die 27. Kammer des Verwaltungsgerichtes Berlin einen Vergleichs-vorschlag beschlossen. Danach zahlt die Stadt Eisenach als Klägerin an die Beigeladene (BVVG) zum Ausgleich für sämtliche Ansprüche aus dem Zuordnungsverhältnis des ange-fochtenen streitgegenständlichen Bescheides des Beklagten (Bundesamt für zentrale Dienst und offene Vermögensfragen) vom 12.03.2008 insgesamt 40.000,00 €. Mit der Annahme des Vergleichsangebotes und der Zahlung sind sämtliche Ansprüche im Hinblick auf den streitgegenständlichen Bescheid vom 12.03.2008 abgegolten. Damit ist auch das Klage-verfahren VG 27 A 114.08 erledigt. Die Durchführung eines ansonsten zivilrechtlichen Streitverfahrens mit Anwaltszwang und damit verbundenen erheblichen Kosten wird dadurch vermieden.

 

Die finanziellen Belange zur Gesamtliegenschaft “Trenkelhof” nach der Vermögenszuordnung stellen sich bisher wie folgt dar.

Aus dem Verkauf der im Bereich des Trenkelhofes bebauten Wohngrundstücke erfolgte von der BvS Berlin eine Erlösauskehr an die Stadt Eisenach in Höhe von 145.588,73 € (284.746,82 DM). Die Annahme des Erlösauskehrangebotes erfolgte auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates vom 28.11.1997, Beschluss- Nr. 905/97. 

Der Verkauf des bebauten Bereiches des Gutes Trenkelhof, hier Gemarkung Eisenach, Flur 95, Flurstück- Nr. 9807/1 mit einer Fläche von 15.214 m², erfolgte gemäß Beschluss des Stadtrates vom 17.12.1997, Beschluss- Nr. 945/97. Der Kaufpreis hat gemäß Wertgutachten des Gutachterausschusses insgesamt 71.580,86 € ( 140.000,00 DM) betragen.

 

Ein Teilbetrag des damals vereinnahmten Kaufpreises wurde aufgrund des noch ausstehenden Bescheides im Verwahrkonto 1025 hinterlegt. Damit ist die Zahlung des im Vergleichsvorschlag festgesetzten einmaligen Ausgleichsbetrages finanziell abgesichert. Zur Darstellung der Auszahlung an den Bund bei Annahme des Vergleichsvorschlages durch beide Vertragsparteien wird der Auszahlungsbetrag in den Haushalt der Stadt Eisenach für das Jahr 2010 in der HH- Stelle 88000.34010 als Einnahme aus dem Verwahrkonto ergänzt. Die tatsächliche Ausgabe wird dann in der HH- Stelle 88000.93200 nachgewiesen.

 

Nach Prüfung und Einschätzung des Rechts- und Organisationsamtes wird die Annahme des Vergleichsvorschlages empfohlen.