Betreff
Möglicher Übergang von Aufgaben von der Stadt Eisenach auf den Wartburgkreis im Zusammenhang mit einer Rückkreisung
Vorlage
1300-StR/2013
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt, in den Gesprächen über eine mögliche Rückkreisung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis eine Konkretisierung der möglichen finanziellen und organisatorischen Auswirkungen unter der Annahme vorzunehmen, dass die Aufgaben

 

·         Rechnungsprüfung

·         Schulträgerschaft

·         Flüchtlinge/Spätaussiedler

·         Wohngeld

·         Einrichtungen der Jugendarbeit

·         untere Denkmalschutzbehörde

·         Vollstreckung

·         Wohnungsbauförderung

·         Musikschule (unter der Bedingung, dass der Standort Eisenach mit mindestens seinem derzeitigen Angebot vollumfänglich erhalten bleibt)

 

auf den Wartburgkreis übergehen und die Aufgaben

 

·         Bauordnung/Bauaufsicht

·         ÖPNV

 

bei der Stadt Eisenach verbleiben.


Begründung:

 

Mit Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept hat der Stadtrat die Oberbürgermeisterin beauftragt, mit dem Landrat des Wartburgkreises Gespräche darüber zu führen, eine Rückkreisung in den Wartburgkreis zu ermöglichen.

Die bisher durchgeführten Gespräche haben zwischenzeitlich einen Arbeitsstand erreicht, bei dem eine gezielte Untersuchung zu den finanziellen und organisatorischen Auswirkungen des Übergangs konkret bestimmter Aufgaben erforderlich ist. Eine spezifische Untersuchung kann sowohl durch den Wartburgkreis als auch die Stadt Eisenach nur erfolgen, wenn beide Seiten wissen, welche Aufgaben künftig bei der Stadt Eisenach verbleiben sollen und welche Aufgaben auf den Wartburgkreis übergehen sollen.

Die Oberbürgermeisterin hat hierzu in mehreren Gesprächen mit den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates ein Meinungsbild herausgearbeitet. Um dieses Meinungsbild auf eine verlässliche Arbeitsgrundlage zu stellen, benötigen sowohl die Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach als auch der Landrat des Wartburgkreises eine solide Basis. Hierzu ist ein entsprechender Beschluss des Stadtrates erforderlich.

 

In die Betrachtungen wurden nur die Aufgaben einbezogen, bei denen Eisenach als künftige Große kreisangehörige Stadt ein eigenes Ermessen hat, zu entscheiden, gegenüber dem Land zu beantragen, einzelne Aufgaben anstelle des Wartburgkreises wahrnehmen zu wollen. Aufgaben, die gesetzlich zwingend auf den Wartburgkreis übergehen, wurden deshalb nicht diskutiert. Auf die beigefügte Übersicht der Aufgaben wird verwiesen.

 

Ein Verbleib von Aufgaben bei der Stadt Eisenach führt allerdings auch dazu, dass die anfallenden Zuschussbedarfe weiterhin zu realisieren sind. Bei der Aufnahme der Maßnahme ”Rückkreisung” im Haushaltssicherungskonzept wurde unterstellt, dass keine kreisliche Aufgabe bei der Stadt Eisenach verbleibt.

 

Der Zuschussbedarf für das Bauordnungsamt betrug lt. Jahresrechnung 2011 275.751,18 Euro. Die Zuschussbedarfe für 2012 und 2013 betrugen lt. Haushaltsplan für dieses Jahr 315.538 Euro bzw. 393.481 Euro.

 

Die Aufgabenerledigung des städtischen ÖPNV wird jährlich mit einem Zuschuss in Höhe von 250.000 Euro an die Gesellschaft KVG realisiert.


Anlagenverzeichnis:

 

Aufgabenübersicht