Sachstand: September 2013
Sachverhalt:
Gemäß Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Innenministeriums zur Aufstellung eines HSK nach § 53a ThürKO ist die Stadt Eisenach verpflichtet, gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde halbjährlich
· zum 30.04. (bezogen auf den Konsolidierungserfolg zum 31.12. des Vorjahres auf Basis der Jahresrechnung) und
· zum 31.10. (bezogen auf den Konsolidierungserfolg im laufenden Vollzug vom 01.01. bis 30.09.)
zu berichten.
Um den Stadtratsbeschluss StR/0787/2013 vom 03.07.2013 sowie die
Vorgaben des Thüringer Innenministeriums zur Berichtspflicht fristgerecht sowie
effizient und ressourcenschonend umsetzen zu können, erfolgt nunmehr der
ausführliche Sachstandsbericht incl. Soll-Ist-Vergleich der monetären
Auswirkungen von HSK-Maßnahmen für den Zeitraum 01.01.2013 bis 30.09.2013:
In diesem Zusammenhang ist der Anlage eine
aktualisierte und umfassende Berichterstattung beigefügt, welch Nr. 5
VV-Haushaltssicherung Rechnung trägt und wie folgt gegliedert ist:
· Vorbericht zur Auswertung des HSK per 30.09.2013
· Anlage A – Sachstand (auf Basis der Anlage 6 des HSK)
· Anlage B – Monetäre Auswirkungen (auf Basis der Anlagen 7 und 8 des HSK).
Anlagenverzeichnis
Vorbericht zur Auswertung des HSK per 30.09.2013
Anlage A – Sachstand (auf Basis der Anlage 6 des HSK)
Anlage B – Monetäre Auswirkungen (auf Basis der Anlagen 7 und 8 des HSK)