Betreff
Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach 2012-2022
Sachstand: September 2013
Vorlage
1310-BR/2013
Aktenzeichen
20 21 10
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Innenministeriums zur Aufstellung eines HSK nach § 53a ThürKO ist die Stadt Eisenach verpflichtet, gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde halbjährlich

 

·         zum 30.04. (bezogen auf den Konsolidierungserfolg zum 31.12. des Vorjahres auf Basis der Jahresrechnung) und

·         zum 31.10. (bezogen auf den Konsolidierungserfolg im laufenden Vollzug vom 01.01. bis 30.09.)

 

zu berichten.

 

Um den Stadtratsbeschluss  StR/0787/2013 vom 03.07.2013 sowie die Vorgaben des Thüringer Innenministeriums zur Berichtspflicht fristgerecht sowie effizient und ressourcenschonend umsetzen zu können, erfolgt nunmehr der ausführliche Sachstandsbericht incl. Soll-Ist-Vergleich der monetären Auswirkungen von HSK-Maßnahmen für den Zeitraum 01.01.2013 bis 30.09.2013:

 

In diesem Zusammenhang ist der Anlage eine aktualisierte und umfassende Berichterstattung beigefügt, welch Nr. 5 VV-Haushaltssicherung Rechnung trägt und wie folgt gegliedert ist:

 

·         Vorbericht zur Auswertung des HSK per 30.09.2013

·         Anlage A – Sachstand (auf Basis der Anlage 6 des HSK)

·         Anlage B – Monetäre Auswirkungen (auf Basis der Anlagen 7 und 8 des HSK).

 


Anlagenverzeichnis

 

Vorbericht zur Auswertung des HSK per 30.09.2013

Anlage A – Sachstand (auf Basis der Anlage 6 des HSK)

Anlage B – Monetäre Auswirkungen (auf Basis der Anlagen 7 und 8 des HSK)