Sachverhalt:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 03.07.13 den Beschluss gefasst, dem für das Kommunalrecht zuständige Ministerium und der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde schriftlich die gegenwärtige Einschätzung der Stadt Eisenach zur Abwicklung der Vorgängerverbände des TAVEE zu übermitteln und im Ergebnis einer möglicher Weise bestehenden gesetzlichen Regelunglücke eine entsprechende Nachbesserung einzufordern und auf einen möglichen Schadenersatz des Landes gegenüber der Stadt Eisenach hinzuweisen. (StR/0789/2013)
Diesem Auftrag ist die Oberbürgermeisterin mit Schreiben an den Thüringer Innenminister am 19.07.13 nachgekommen.
Da für den TAVEE zu unterschiedlichen Zeiten sowohl die Kommunalaufsicht des Wartburgkreises als auch des Landesverwaltungsamtes zuständig gewesen sind, wurden beide Aufsichtsbehörden angeschrieben. Mit Schreiben der Oberbürgermeisterin vom 19.07.13 wurde auf das Schreiben an den Thüringer Innenminister verwiesen.
Somit wurde dieser Teil des Beschlusses am 19.07.13 umgesetzt.
Die Oberbürgermeisterin wurde weiterhin beauftragt, den Schriftsatz dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben. Dieser Teil des Beschlusses wird durch diese Berichtsvorlage erfüllt.
Alle Schreiben sind dieser Berichtsvorlage als Anlage beigefügt.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 - Anschreiben Innenministerium
Anlage 2 - Anschreiben Landesverwaltungsamt
Anlage 3 - Anschreiben Kommunalaufsicht Wartburgkreis