Betreff
Bedarfszuweisungen und Haushaltssicherungskonzept - Umsetzung des Stadtratsbeschlusses StR/0787/2013 vom 03.07.13
Vorlage
1325-BR/2013
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat beschlossen, dass ihm ein Bericht über folgende Sachverhalte vorzulegen ist:

1.      das gesamte HSK als Grundlage der Bedarfszuweisung des Landes

2.      Steuereinnahmen, Einsparungen, Ausgabenreduzierung, Erschließung neuer Einnahmemöglichkeiten

3.      Personalabbau nach HSK

4.      Antragstellung an das LVwA auf eine Bedarfszuweisung in Höhe von 2,5 Mio. Euro

5.      Evaluation der Ausgaben bei den Sozialhilfeleistungen

6.      Zuweisung von 2,3 Mio. Euro an die Stadt Eisenach aus dem Garantiefond

 

Die Berichtsvorlage wird anhand der einzelnen Punkte wie folgt erfüllt:

 

Zu 1.

das gesamte HSK als Grundlage der Bedarfszuweisung des Landes

Das Haushaltssicherungskonzept ist durch die Stadt Eisenach fortzuschreiben. Die Fortschreibung ist durch einen Stadtratsbeschluss vorzunehmen. Gemäß den Bewilligungsauflagen zur Gewährung einer Bedarfszuweisung zur Durchführung einer Haushaltskonsolidierung in Höhe von 2,5 Mio. Euro hat die Fortschreibung bis zum 31.12.13 zu erfolgen. Auf den den Mitgliedern des Stadtrates per Mail zugesandten Bewilligungsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 07.10.2013 wird im Übrigen verwiesen.

 

Zu 2.

Steuereinnahmen, Einsparungen, Ausgabenreduzierung, Erschließung neuer Einnahmemöglichkeiten

Auf die Anmerkungen zu Pkt. 1. wird verwiesen.

Darüber hinaus ist dem Stadtrat zu seiner Sitzung am 25.09.13 umfangreich über den aktuellen Stand der Finanzlage der Stadt Eisenach inklusive einer Prognose zum Haushaltsvollzug bis Jahresende schriftlich berichtet worden. In einem zweiten Bericht ist der Stadtrat in derselben Stadtratssitzung über den aktuellen Planungsstand zur Erstellung des Haushaltes 2014 informiert worden. Auf diese Berichte wird verwiesen.

 

Zu 3.

Personalabbau nach HSK

Auf die Anmerkungen zu Pkt. 1. wird verwiesen.

 

Zu 4.

Antragstellung an das LVwA auf eine Bedarfszuweisung in Höhe von 2,5 Mio. Euro

Der Antrag auf Bewilligung der Bedarfszuweisung zur Durchführung einer Haushaltskonsolidierung in Höhe von 2,5 Mio. Euro wurde am 08.05.2013 gestellt. Der Bewilligungsbescheid liegt zwischenzeitlich vor.

 

Zu 5.

Evaluation der Ausgaben bei den Sozialhilfeleistungen

Die Oberbürgermeisterin hat in Abstimmung mit der zuständigen Sozialdezernentin ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, um die Einnahmen und Ausgaben der Eingliederungshilfe  der Stadt Eisenach gutachterlich prüfen zu lassen. In dem Gutachten sollen interkommunale Vergleiche angestellt und Vorschläge zur Aufgabenoptimierung ausgewiesen werden. Beauftragt wurde die bbvl (Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH), ein Unternehmen der Stadt Leipzig mit entsprechenden Erfahrungen bei gleichzeitiger kommunaler Verankerung.

Die Beauftragung des Gutachtens erfolgte in Abstimmung mit dem Thüringer Finanzministerium.

 

Zu 6.

Zuweisung von 2,3 Mio. Euro an die Stadt Eisenach aus dem Garantiefond

Die Zuweisungen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen quartalsweise an die Stadt Eisenach überwiesen. Der Garantiefonds ist eine zeitlich befristete Maßnahme, um die negativen finanziellen Auswirkungen in der Umstellung des Systems des Kommunalen Finanzausgleichs für die Kommunen übergangsweise abzumildern. Die Höhe des Garantiefonds verringert sich von Jahr zu Jahr.