Betreff
Anerkennung des verspäteten Antrags des freien Trägers Diako- Kinder- und Jugendhilfe gGmbH auf einen Investitionskostenzuschuss aus der Infrastrukturpauschale 2014 des Freistaates Thüringen gemäß § 21 Thür. Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG)
Vorlage
1327-JHA/2013
Aktenzeichen
51.13.501
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Anerkennung des verspäteten Antrags des freien Trägers Diako- Kinder- und Jugendhilfe gGmbH auf einen Investitionskostenzuschuss aus der  Infrastrukturpauschale 2014 des Freistaates Thüringen gemäß § 21 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG).

 

 


II. Begründung

Gemäß § 21 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) gewährt der Freistaat Thüringen den Gemeinden eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 1.000,00 € pro Kind für die Anzahl der jährlich neu geborenen Kinder ihres Gemeindegebiets, die in ihrem Zuständigkeitsbereich bevölkerungsstatistisch erfasst sind.

Für die Zuweisung der Infrastrukturpauschale wird die Zahl der Kinder nach der amtlichen Statistik des Landesamtes für Statistik zum Stichtag 31.12. des jeweils vorletzten Jahres angesetzt. Laut amtlicher Statistik des Landesamtes für Statistik, welche die Grundlage zur Zahlung der Infrastrukturpauschale für das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bildet, erhält die Stadt Eisenach im Haushaltsjahr 2014 -  339.000,00 €  (339 mit Stichtag 31.12.2012 lebendgeborene Kinder  x 1.000,00 €).

 

Der freie Träger Diako- Kinder- und Jugendhilfe gGmbH hat am 01.08.2013 die “Nikolaikrippe” in der Schillerstraße 6 in 99817 Eisenach eröffnet.

In einem gemeinsamen Gespräch am 24.08.2012 mit der damaligen Bürgermeisterin

Frau Lieske, Mitarbeitern der Verwaltung und der Diako- Kinder und Jugendhilfe gGmbH wurde

unter anderem besprochen, dass für einen Teil der Ausstattung ein Zuschuss aus der Infrastrukturpauschale 2014 eingeplant werden kann, wenn eine Antragstellung bis zum 31.05.2013 erfolgt, da laut der Verträge zur Erstattung der Betriebskosten mit den freien Trägern Anträge auf einen Investitionskostenzuschuss aus der Infrastrukturpauschale bis zum 31.05. für das darauffolgende Jahr gestellt werden müssen.

 

Aufgrund einer Dauererkrankung der Prokuristin des freien Trägers wurde eine fristgerechte Antragstellung bis zum 31.05.2013 versäumt. Ein entsprechender Antrag auf einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 50.000,00 € erfolgte erst am 19.08.2013.

 

Derzeit sind zwei Gruppenräume nicht mit Mobiliar ausgestattet. Die Verwaltung geht davon aus, dass analog der Erfahrungen mit der Kinderkrippe Mariental, im Jahr 2014 die Auslastung der Krippenplätze stetig steigt.

Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde durch den Träger angezeigt. Die Diako- Kinder- und Jugendhilfe gGmbH wird in Vorleistung gehen und im Falle eines Zuschusses mit dem Verwendungsnachweis Rechnungen ab dem 01.01.2014 einreichen.

Laut dem Rechnungsprüfungsamt am 11.09.2013 können Rechnungen ab dem 01.01.2014 anerkannt werden, wenn dem vorzeitigen Maßnahmebeginn durch das Fachamt zugestimmt wird und die Gesamtfinanzierung gesichert erscheint.

Das Fachamt stimmt diesem vorzeitigen Maßnahmebeginn zu.