Betreff
Beitritt der Stadt Eisenach zum Deutschen Städtetag
Vorlage
1332-StR/2013
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Stadt Eisenach tritt dem Deutschen Städtetag mit Wirkung zum 01.01.14 bei.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den Beitritt unter der Voraussetzung zu vollziehen, dass der Stadt Eisenach als neues Mitglied übergangsweise vergünstigte Konditionen derart ermöglicht werden, dass für einen Zeitraum von vier Jahren nur der halbe jährliche Mitgliedsbeitrag in Rechnung gestellt wird.

 

Die Oberbürgermeisterin wird weiterhin beauftragt, unmittelbar nach dem Beitritt zum Deutschen Städtetag zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Mitgliedschaft in der Einkaufsgemeinschaft wirtschaftlich sinnvoll sein kann. Über das Ergebnis der Prüfungen ist der Stadtrat zeitnah zu unterrichten.

 


Begründung:

 

Die Stadt Eisenach hat aus Gründen der Haushaltskonsolidierung die Mitgliedschaft im Deutschen Städtetag ab 2014 gekündigt. Der Stadtrat hatte hierzu im Rahmen seiner Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept einen konkreten Arbeitsauftrag an die Oberbürgermeisterin gerichtet. Die Kündigung wird mit Ablauf des Jahres 2013 wirksam und musste bis zum 30.06.13 erklärt werden. Die Kündigung erfolgte fristwahrend.

Vor Ablauf der Kündigungsfrist hatte das geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städtetages, Herr Dr. Stephan Articus, darum gebeten, gegenüber dem Haupt- und Finanzausschuss für den Verbleib der Stadt Eisenach im Deutschen Städtetag werben zu können. Diesem Wunsch wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am  15.05.13 entsprochen.

In der Diskussion mit den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses wies Dr. Articus darauf hin, dass neuen beitrittswilligen Städten Sonderkonditionen im Rahmen einer so genannten “Schnuppermitgliedschaft” angeboten werden können. Hierbei sei es möglich, dass neuen Mitgliedsstädten für einen Zeitraum von zwei Jahren die Beitragszahlung erlassen oder für einen Zeitraum von vier Jahren die Beitragszahlung halbiert würde. Mit Ablauf dieser jeweiligen Fristen könnten die Mitgliedsstädte aus dem Deutschen Städtetag austreten oder hätten beim weiteren Verbleib den regulären Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

Es entsprach dem erkennenden Willen der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, dass die Oberbürgermeisterin zunächst gemäß Haushaltssicherungskonzept die Kündigung zu erklären habe. Für den weiteren Zeitraum nach 2013 wurde die Oberbürgermeisterin gebeten, einen Neueintritt in den Deutschen Städtetag unter Maßgabe der in Aussicht gestellten “Schnuppermitgliedschaft” vorzubereiten.

Aus Gründen den mittelfristigen Planbarkeit wird vorgeschlagen, den Neueintritt anhand der Variante zu beschließen, dass für einen Zeitraum von vier Jahren nur ein halber jährlicher Mitgliedsbeitrag zu entrichten ist.

 

Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird anhand der jährlichen amtlichen Einwohnerzahl auf Grundlage eines einheitlichen Schlüssels errechnet. 2013 betrug der Mitgliedsbeitrag auf der Basis von 42.661 Einwohnern (Stand 31.12.2011) 10.358 Euro. Sofern die Berechnungsgrundlage von 24,28 Cent/EW unverändert fortgilt, würde sich daraus bei einem halbierten Mitgliedsbeitrag eine jährliche finanzielle Belastung in Höhe von ca. 5.200 Euro (abh. Von Fortschreibung amtliche Einwohnerstatistik) ergeben.