Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Geschäftsbesorgungsvertrag zum "Tor zur Stadt"
Vorlage
AF-0504/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen der dem Vertrag zugrunde liegenden Projektsteuerung der Stadt Eisenach von Beginn des Vertragsabschlusses bis September 2013 insgesamt? (Höhe der Gesamtsumme der Zahlungen an die LEG für die Projektsteuerung von September 2008 bis September 2013 angeben.)

2.      Wie sind die Kündigungsmodalitäten bzw. Kündigungsfristen des Vertrages festgelegt? (Bitte § mit Wortlaut nennen!)

3.      Wie sind die Aufgaben der Projektsteuerung/Projektbearbeitung auf das Baudezernat und den Geschäftsbesorger nach Wiedereinbeziehung des Baudezernates und der LEG verteilt? (Welche Aufgaben erledigt Baudezernat, welche Projektsteuerer?)

4.      Warum sind im Haushalt 2013 in der HH-Stelle 61512 keine Einnahmen bei „Landeszuweisung der Komplexmaßnahme Tor zur Stadt“ (Geschäftsbesorgung), aber Ausgaben in Höhe von 37.500,00 € in der HH-Stelle 61512 / 98.6000 (Geschäftsbesorgung) ausgewiesen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Die LEG als Geschäftsbesorger hat seit September 2008 Leistungen in folgender Höhe in Rechnung gestellt:

 

2008/ab 4. Quartal 11.968,83 €

2009                       55.021,22 €

2010                       37.845,81 €

2011                       34.079,79 €

2012                       36.294,74 €

2013/ bis 2. Quartal: 9.064,18 €

 

Dabei ist zu beachten, dass die förderfähigen Kosten der Rechnungen zu 67 % aus dem Stadtumbauprogramm des Bundes/des Landes (BL-SU/A) mitfinanziert wurden bzw. werden.

 

Zu 2.:

Kündigungsmodalitäten:

 

§ 5 Ausgangsvertrag (Vertrag zur Begleitung des städtebaulichen Entwicklungsprojektes “Tor zur Stadt” der Stadt Eisenach) vom 08.01./16.01.2007:

 

“Die Vertragsdauer wird bis zum 31.12.2007 festgelegt. Sollte keine der Parteien den Vertrag bis zum 30.06. des laufenden Jahres kündigen, so gilt der Vertrag bis zum 31.12. des Folgejahres als verlängert. Die Kündigung muss schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) so erfolgen, dass diese der jeweils gekündigten Partei spätestens am 3. Werktag nach Fristablauf vorliegt.”

 

Zu 3.:

Die Leistungen der Geschäftsbesorgung sind im Ergänzungsvertrag vom 14.10./22.10.2008 festgelegt. Weitere Leistungen sind im Ausgangsvertrag unter § 3 hinsichtlich des Projektmanagements aufgeführt.

 

Zu 4.:

Die Einnahmen der Entwicklungsmaßnahme “Tor zur Stadt” sind insgesamt in der Haushaltsstelle 61512.361000 Landeszuweisung Tor zur Stadt dargestellt, auch die der Geschäftsbesorgung.