Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Projekt Gemeinschaftsschule
Vorlage
AF-0505/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Liegt dem Schulträger „Stadt Eisenach“ die im Gesetz vorgeschriebene Kooperationsvereinbarung beider Schulen vor?

2.      Hat die Schulkonferenz des Elisabethgymnasiums die vom Gesetz vorgeschriebene Kooperationsvereinbarung beschlossen?

3.      Gibt es ein pädagogisches Konzept beider Schulen, das die praktische Umsetzung einer gymnasialen Vorbereitung der Schüler der 5. Klasse gewährleistet?

4.      Wie lange kann eine Schule den Status „Gemeinschaftsschule“ behalten, ohne dass die Vorgaben des Thüringer Schulgesetztes in vollem Umfang realisiert sind?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Im Schreiben des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) vom 05. Juli.2013 zur Erteilung des Einvernehmens über die vorgesehene Errichtung einer Gemeinschaftsschule wurde als Nebenbestimmung festgelegt, das die beteiligten Schulen (Gemeinschaftsschule und Gymnasium) eine Kooperationsvereinbarung gemäß § 6a des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) bis zum 31. Juli 2015 zu erarbeiten haben. Dementsprechend liegt der Stadt Eisenach als Schulträger derzeit keine Kooperationsvereinbarung zwischen den beiden Schulen vor.

 

Zu 2.

Aus dem ThürSchulG ist kein Mitbestimmungsrecht der Schulkonferenz des kooperierenden Gymnasiums zur in Frage stehenden Kooperationsvereinbarung ersichtlich. Darüber hinaus verweise ich auf die Beantwortung von Frage 1.

 

Zu 3.

Zur Gewährleistung eines möglichen Wechsels von Schülern an ein anderes Gymnasium, also auch an das Elisabeth-Gymnasium, wird im oben genannten Schreiben des TMBWK auf die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des § 7 Abs. 1 S. 2 ThürSchulG i. V. m. den Regelungen der §§ 124, 125 der Thüringer Schulordnung hingewiesen. Darüber hinaus sind alle Schulen, insbesondere hinsichtlich eines möglichen Schulwechsels, zu einer engen Zusammenarbeit verpflichtet (§ 2 Abs. 4 ThürSchulG). Eines gesonderten pädagogischen Konzeptes bedarf es nicht.

 

Zu 4.

Im Schreiben des TMBWK vom 31. Juli 2013 wird die Stadt Eisenach aufgefordert, bis zum 31. Juli 2014 ein kooperierendes Gymnasium zu benennen.