Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Beanstandungsverfahren nach § 44 ThürKO
Vorlage
AF-0506/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wann hat die Oberbürgermeisterin bei wem ein Beanstandungsverfahren zu dem oben genannten Beschluss in die Wege geleitet?

2.      Wann ist mit dem Ergebnis der Prüfung zu rechnen?

3.      Hat die Oberbürgermeisterin bei allen anderen von ihr nicht umgesetzten Beschlüssen des Stadtrates ein Beanstandungsverfahren in die Wege geleitet?

4.      Ist der Oberbürgermeisterin bei Nichteinleitung von Beanstandungsverfahren bezüglich aller von ihr nicht umgesetzten Beschlüsse bekannt, dass sie damit gegen den § 29 der ThürKO verstößt und rechtswidrig handelt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Komplex:

 

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Beanstandungsverfahrens hätte die Oberbürgermeisterin im Falle einer Beanstandung den Stadtrat in einer Stadtratssitzung, die innerhalb eines Monats nach der Entscheidung über die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses stattfinden muss, zu informieren. Dem Fragesteller muss als Mitglied des Stadtrates bekannt sein, dass eine Beanstandung im Rahmen einer Stadtratssitzung nicht erfolgt ist.

Im Übrigen ist dem Fragesteller der Inhalt des Schreibens des Gemeinde- und Städtebundes durch die Oberbürgermeisterin unverzüglich bekannt gegeben worden. Aus dem Schreiben geht auch für den Fragesteller hervor, dass der Gemeinde- und Städtebunde keine Einleitung eines Beanstandungsverfahrens empfohlen hat. Vielmehr hat der Gemeinde- und Städtebund angeregt, einen erneuten Beschluss im Stadtrat herbeizuführen, der dem Umstand Rechnung trägt, dass dem Bürgermeister der Geschäftsbereich des Trink- und Abwasserverbandes Eisenach-Erbstromtal (TAVEE) übertragen wurde. Sollte es weiterhin dem mehrheitlichen Willen des Stadtrates entsprechend, dass Eisenach als größte Mitgliedskommune den Vorsitz im TAVEE inne hat, wäre der Bürgermeister als Verbandsvorsitzender vorzuschlagen. Dieser von der Oberbürgermeisterin unverzüglich vorbereitete Stadtratsbeschluss wurde bisher im Einvernehmen mit dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung durch den Stadtrat zurück gestellt, bis die neue Verbandssatzung in Kraft getreten und die Neuwahl des Vorstandes zwingend erforderlich ist.