Betreff
Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bachhaus Eisenach gGmbH,
hier: Aufhebung des Stadtratsbeschlusses StR/181/2010 vom 25.06.2010
Vorlage
1342-StR/2013
Aktenzeichen
20.1 / 81 19 10
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Aufhebung von Beschlussteil 1 des Stadtratsbeschlusses StR/181/2010 vom 25.06.2010 wird zugestimmt.


Begründung:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 25.06.2010 u. a. den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bachhaus Eisenach gGmbH beschlossen (vgl. Anlage 1). Die Zustimmung erfolgte unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Mit Schreiben des damaligen Oberbürgermeisters vom 04.05.2010 wurde die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Finanzierungsvereinbarung erstmalig beantragt. Eine Würdigung zu diesem Sachverhalt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde stand jedoch seit diesem Zeitpunkt aus.

 

Daher hat die Unterzeichnerin mit Schreiben vom 28.08.2013 erneut die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Finanzierungsvereinbarung beantragt. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat nunmehr mit Schreiben vom 09.09.2013 mitgeteilt, dass für eine rechtsaufsichtliche Genehmigung der Finanzierungsvereinbarung keine Rechtsgrundlage besteht (vgl. Anlage 2).

 

Somit kann der erste Beschlussteil des Stadtratsbeschlusses StR/181/2010 nicht umgesetzt werden und ist entsprechend aufzuheben.

 

Der zweite Teil des oben genannten Beschlusses – die Auszahlung des städtischen Zuschusses i. H. v. 50.000 EUR – konnte in 2010 mittels einer vom Freistaat Thüringen gewährten Bedarfszuweisung realisiert werden.


Anlagenverzeichnis:

 

-          Anlage 1 – Kopie der Beschlussausfertigung des Stadtratsbeschlusses vom 25.06.2010

-          Anlage 2 – Kopie des Schreibens des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 09.09.2013