Betreff
Sachstand Stiftung "Lippmann + Rau"
Vorlage
1291-BR/2013
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 25.01.2008, mit Beschluss-Nr. 0606/2008 wurde die Errichtung der gemeinsamen rechtsfähigen “Lippmann + Rau-Stiftung” durch die Stadt Eisenach, die Städtische Wohnungsbaugesellschaft Eisenach und den Jazz Club Eisenach e.V. beschlossen und mit Beschluss-Nr. 058/2012 vom 30.03.2012 Herr Daniel Eckenfelder und Herr Reinhard Lorenz als Gründungsvorstand  vorzuschlagen. Des Weiteren wurde im Gründungsbeschluss die unentgeltliche Übertragung der im Eigentum der Stadt stehenden Archivalien und des beweglichen Inventars des Jazz-Archives, der Kulturfabrik “Alte Mälzerei” als Stiftungsvermögen in die rechtsfähige “Lippmann + Rau-Stiftung” für Musikforschung und Kunst beschlossen, sowie wurden die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SWG Eisenach mbH verpflichtet, der Übertragung des Grundstückes Flur 21, Flurstück 1252/4, Palmental 1 (Kulturfabrik “Alte Mälzerei”), zuzustimmen.

 

In Vorbereitung der Stiftungsgründung hat die Stifterin, Städtische Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH, ein sogenanntes Vetorecht bei Stiftungsentscheidungen über das von ihr eingebrachte bebaute Grundstück gefordert, was in der Stiftungssatzung verankert werden soll.

 

Nachstehendes soll in die Stiftungssatzung aufgenommen werden:

 

Der §  8 Abs.8 des Satzungsentwurfes wird erweitert, indem der Stiftungsrat der Belastung des Grundstückes durch beschränkt dingliche Rechte zustimmen muss. Eine Abstimmung des Aufsichtsrates zum besagten Grundstück ohne Stiftungsratsmitglieder, die durch die Städtische Wohnungsgesellschaft mbH entsandt worden sind, ist nach § 8 Abs. 12 des Satzungsentwurfes, nicht möglich.

 

Als Anlage ist die entsprechend überarbeitete Satzung der “Lippmann + Rau-Stiftung” (Entwurf: 13.05.2013) beigefügt.

Aus der Satzung geht hervor, dass der Stifter, die Städtische Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH als Hauptstifter das angemessene Gewicht bei Abstimmungen im Stiftungsrat erhält, insbesondere wenn es um Belange geht, die das eingebrachte bebaute Grundstück “Alte Mälzerei” betreffen.”

 


Anlagenverzeichnis

 

Satzungsentwurf