Betreff
Anfrage der BfE-Stadtratsfraktion - HH-Sicherungskonzept Nr. 26 - Geschwindigkeitsmessungen
Vorlage
AF-0507/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wann wurden wo und wie lange Geschwindigkeitsmessungen des kommunalen Blitzers durchgeführt und welche Bußgelder wurden an welchen Messstellen vereinnahmt?

2.      Werden aus aktueller Sicht die im Haushaltssicherungskonzept aus der Überwachung des fließenden Verkehrs erwarteten Einnahmen erreicht?

3.      Was unternimmt die Oberbürgermeisterin zur Einhaltung des Beschlusses des Stadtrates, dass nur an Gefahrenstellen geblitzt werden soll?


Grundsätzlich erfolgt keine Beantwortung Ihrer Anfrage, da es sich bei der Geschwindigkeitsmessung gem. Thüringer Zuständigkeitsverordnung vom 21.04.1998 (GVBl. Nr.6) um eine Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis handelt und somit keine Zuständigkeit des Stadtrates gegeben ist.

 

Dennoch soll allgemein Folgendes mitgeteilt werden:

Zu 1.

In der Zeit vom 02.04. bis 30.10.2013 wurde an 30 Tagen an 41 Messstellen die Geschwindigkeit kontrolliert. Die Messzeiten betragen i. d. R. 4 bis 8 Stunden, d.h. an einem Messtag erfolgt u. U. auch ein Wechsel der Messstelle.

Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 10894 Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt und daraus resultierend 309.490,63 € zum Soll gestellt (das Ist beträgt per dato 202.867,63 €).

 

Zu 2.

Wie die vorgenannten Zahlen belegen, wurden die erwarteten Einnahmen und damit auch der Überschuss höher als erwartet erreicht.

 

Zu 3.

Ein Beschluss des Stadtrates, wie unter Pkt.3 der Fragestellungen benannt, existiert nicht und hätte auch nicht gefasst werden können (übertragener Wirkungskreis!).

 

Gem. § 2 Abs. 2 der o. a. Verordnung sind durch die zuständige Gemeinde im Einvernehmen mit der Polizei die Geschwindigkeitsmessungen an ausgewählten Gefahrenstellen auf der Grundlage der entsprechenden Verwaltungsvorschrift vorzunehmen.

Pkt. 1.3.2.2 der Verwaltungsvorschrift vom 01.01.2007 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 5/2007) regelt darüber hinaus, dass die Kriterien der Richtlinie des Thüringer Innenministeriums für die polizeiliche Verkehrsüberwachung in der jeweiligen gültigen Fassung zu beachten sind sowie eine der Verwaltungsvorschrift beigefügte Mustervereinbarung dazu zwischen der Landespolizeiinspektion und der Gemeinde abzuschließen ist.

 

Diese Erfordernisse wurden von uns umfänglich erfüllt.

 

Die polizeiliche Richtlinie verlangt generell bei der Festlegung von verkehrspolizeilichen Maßnahmen die Berücksichtigung der Hauptunfallursachen, wie u. a. die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit. Die einzelnen Maßnahmen wurden mit der LPI Gotha abgestimmt, wobei sich in der Regel an den bereits von der Polizei genutzten Messstellen orientiert wurde. Seitens der Straßenverkehrsabteilung sind vorab zudem elektronische Verkehrszählungen- und -messungen an den vorgesehenen Messstellen durchgeführt worden. Danach sind als Messstellen bekannte Unfallschwerpunkte, Standorte vor Kindertagesstätten, Einrichtungen und Schulen sowie Messstellen in 20-er und 30-er Zonen festgelegt worden.

Durch die Probemessungen wurden aber auch Standorte aufgenommen, bei denen nachweislich hohe Geschwindigkeiten gefahren werden und dies zu einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer wird (z.B. Adam-Opel-Straße, Überschreitungen bis 60 km/h, d.h., Verkehrsteilnehmer erreichten dort eine Geschwindigkeit von 110 km/h.