II. Fragestellung
Aus
eigener Wahrnehmung heraus, es handelt sich um meinen täglichen Weg zur Arbeit,
und um die Nachfrage des FDP-Fraktionsvorsitzenden inhaltlich zu
konkretisieren, frage ich die Oberbürgermeisterin:
1.
Soweit diese fünf
Anschlüsse für die Nutzung im Rahmen einer provisorischen ÖPNV-Haltstelle
vorgesehen sind, lässt sich der Anteil der Kosten dieser Anschlüsse im Rahmen
der Gesamtkosten der Maßnahme bestimmen und herausfiltern? Wenn ja, wie hoch
sind die Kosten, wenn nein, warum ist eine Bestimmung der Einzelkosten nicht
möglich?
2.
Erfolgt eine
Beteiligung der Anlieger an den Kosten der Gesamtmaßnahme? Wenn ja, umfasst die
Kostenbeteiligung auch die anteiligen Kosten der beschriebenen Anschlüsse, wenn
nein, wer übernimmt die Kosten?
3.
Wenn eine
Kostenbeteiligung der Anlieger erfolgt, welche Begründung wird für die
Übernahme der anteilsmäßigen Kosten der nicht mit der Erneuerung des Gehweges
verbundenen Maßnahmen, in diesem Fall die fünf Anschlüsse, durch die Anlieger
seitens der Verwaltung gegeben? Wenn nicht, wer übernimmt die Kosten der
Anschlüsse?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1. Selbstverständlich lassen sich die Kosten für die provisorischen ÖPNV-Haltestellen bestimmen, die Gesamtkosten dafür betragen 2.020,29 € (Brutto).
Zu 2. Die Anlieger werden erst nach endgültiger Fertigstellung beteiligt, die Kosten für die provisorischen Haltestellen werden dabei nicht berücksichtigt, sondern von der Stadt getragen.
Zu 3. Die entstandenen Kosten für die provisorischen Haltestellen trägt die Stadt.