Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in den Deckungskreisen des Sozialamtes für Pflichtaufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis
Vorlage
1348-StR/2013
Aktenzeichen
50
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die überplanmäßige Ausgabe des Deckungskreises          
020 – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(a. v. E. und i. E.)                                                                in Höhe von 125.000,00 € 
für das  Jahr 2013.

2.      Die überplanmäßige Ausgabe des Deckungskreises          
058 – Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen in Höhe von  170.000,00 €         
für das Jahr 2013.

3.      Die überplanmäßige Ausgabe des Deckungskreises          
070 – Leistungen der Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen                                                         in Höhe von   400.000,00 €

für das  Jahr 2013.

4.      Die überplanmäßige Ausgabe des Deckungskreises          
075 – Grundsicherung nach dem SGB II                           in Höhe von   266.000,00 €

für das Jahr 2013.

 

Die Deckung erfolgt durch Berücksichtigung von Mehreinnahmen   
in den Haushaltsstellen
                        41010.245300                         in Höhe von          763,18 €
                        41480.241000                         in Höhe von       1.248,18 €
                        41500.247000                         in Höhe von     14.603,01 €
                        41108.257000                         in Höhe von     16.833,94 €
                        41208.255430                         in Höhe von     26.329,29 €
                        41208.259100                         in Höhe von       6.843,00 €
                        41300.255000                         in Höhe von          124,64 €

            42130.161000                         in Höhe von     27.580,00 €

            42140.161000                         in Höhe von     39.250,00 €

                        42410.161000                         in Höhe von          900,00 €

                        42420.161000                         in Höhe von       1.326,35 €

                        Gesamt                                                           135.801,59 €

 


Begründung:

 

Die Begründung ergibt sich in den einzelnen Deckungskreisen wie folgt:

 

DK 020:

Die Fallzahlen für die Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung

in Einrichtungen haben sich in 2013 kontinuierlich gesteigert.  Durch Erhöhung der Kosten der Unterkunft und Erhöhung der Regelsätze reichen die Altersrenten nicht mehr aus, um die Kosten in der Einrichtung zu decken und die Klienten müssen einen Sozialhilfeantrag stellen.

 

Mit der Gewährung von Grundsicherung entfällt der Anspruch auf Wohngeld, so dass die Ausgaben für diesen Bereich ebenfalls gestiegen sind.

 

In der ambulanten Grundsicherung ist der Trend vergleichbar. Die Renten im häuslichen Bereich reichen nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes aus.

 

Im Haushaltsplan wurden im Deckungskreis 1.520.740,00 € eingestellt. Durch steigende Fallzahlen erhöhen sich die Ausgaben, so dass ein Mehrbedarf in Höhe von 125.000 € besteht.

 

Seitens des Bundes erfolgt im Jahr 2013 eine 75 %ige Beteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Erstattung erfolgt quartalsweise, so dass die Erstattung seitens des Bundes für die Ausgaben der Monate Oktober, November und Dezember 2013 erst im Januar / Februar 2014 erfolgt.

 

DK 058:

Gemäß Sozialgesetzbuch XII  ist Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, Hilfe zur Pflege zu gewähren. Hilfe zur Pflege wird auch den Menschen gewährt, die in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung leben. Die Hilfe zur Pflege umfasst u. a. die vollstationäre Unterbringung.

Die sachliche Zuständigkeit liegt gemäß § 3 SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch) beim örtlichen Sozialhilfeträger. Somit trägt dieser auch die Kosten.

Aufgrund von steigenden Fallzahlen, nunmehr jährlich neu vereinbarten Vergütungssätzen der laufenden Pflegevereinbarungen aller Pflegeeinrichtungen sowie der Eröffnung von neuen Pflegeheimen und Pflegeumstufungen (bisherige Selbstzahler wurden Sozialhilfeempfänger und Änderung der Pflegestufe) reicht die Planungssumme nicht bis zum Jahresende aus.

 

Im Haushaltsplan wurden im Deckungskreis 1.408.960,00 € eingestellt. Durch die steigenden Fallzahlen und die jährlich neu vereinbarten Vergütungssätze erhöhen sich die Ausgaben, so dass ein Mehrbedarf in Höhe von 170.000 € besteht.

 

DK 070:

Gemäß § 53 Sozialgesetzbuch XII  erhalten Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange

nach der Besonderheit des Einzelfalls, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung,

Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

 

Die sachliche Zuständigkeit liegt gemäß § 3 SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch) beim örtlichen Sozialhilfeträger. Die Kosten trägt ebenfalls der örtliche Träger der Sozialhilfe.

 

Im Laufe des Jahres sind 8 Personen im vollstationären Bereich neu aufgenommen worden, die sich teilweise als sehr kostenintensiv darstellen, da jüngere Personen keinen Anspruch auf Rentenversicherungen und teilweise auch nicht auf Grundsicherung haben.

Zwei weitere Personen werden vom Jugendamtsbereich übernommen, da mit Volljährigkeit und vorrangig geistiger Behinderung das Sozialamt zuständig wird. Diese Fälle sind ebenfalls sehr kostenintensiv.

Weiterhin wurden im Werkstattbereich 16 Personen neu aufgenommen.

 

Auch der Abschluss von neuen Vergütungsvereinbarungen für Eingliederungshilfeeinrichtungen (prospektiv) im Laufe des Jahres trägt zur Ausgabenerhöhung wesentlich bei.

 

Im Haushaltsplan wurden im Deckungskreis 9.292.800,00 € eingestellt. Durch die steigenden Fallzahlen und die Übernahme aus dem Bereich des Jugendamtes erhöhen sich die Ausgaben, so dass ein Mehrbedarf in Höhe von  400.000 € besteht.

 

DK 075

Das Jobcenter Eisenach verausgabte bis zum Berichtsmonat August 6770 TEUR an Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU). Der unterjährige Prognosewert wird um 355 TEUR (+5,5 %) überschritten und gegenüber dem Vorjahr bislang um 221 TEUR (+4,3 %) mehr an Leistungen zum Lebensunterhalt ausgezahlt.

Mehrausgaben gegenüber dem Vorjahr sind ebenfalls bei Leistungen für Unterkunft und Heizung (LUH)  zu verzeichnen. Diese belaufen sich aktuell auf 162 TEUR (+2,7 %).

Hauptursächlich für die erhöhten Ausgaben von LLU und LUH ist die unvermindert hohe Zugangsrate an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) mit 30,3 % (964 eLb).

Die Abgangsrate sinkt – auch beeinflusst durch die Bedingungen der schleppenden regionalen Arbeitsmarktentwicklung im ersten Halbjahr 2013 – um 11,5 % gegenüber dem Vorjahr.

Im Zeitraum Dezember 2012 bis April 2013  nahm der Bestand an betreuten Bedarfsgemeinschaften (BG) allmählich zu und ist erst seit Mai 2013 tendenziell wieder rückläufig.

Jahresdurchschnittlich wurden gegenüber dem Vorjahr mehr BG betreut.

Auf Grund der derzeitigen Entwicklung ist nicht mit einer wesentlichen Verbesserung zu rechnen.

Regelmäßige Zuzüge aus dem ländlichen Umland sind der Anziehungskraft der Stadt Eisenach hinsichtlich Infrastruktur und Wohnungsmarkt geschuldet und stellen für das Jobcenter eine zusätzliche Herausforderung dar, ohne sie tatsächlich beeinflussen zu können.

 

Im Haushaltsplan wurden im Deckungskreis 9.193.000,00 € eingestellt. Aufgrund des oben dargestellten Sachverhaltes erhöhten sich die Ausgaben, so dass sich ein Mehrbedarf in Höhe von   266.000 € ergibt.

 

Da es sich bei den Deckungskreisen 020, 058, 070 und 075 um unabweisbare Pflichtaufgaben handelt, ist die Finanzierung dieser Ausgaben sicherzustellen.

 

Für die Differenz in Höhe von 825.198,41 € ist keine Deckung im Fachamt vorhanden.