I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
Die Aufhebung der
haushaltswirtschaftlichen Sperre in den nachfolgend aufgeführten HH-Stellen:
1. 63000.960022 Am
Klosterholz
Ausgabehaushaltsstelle: 63000.960022 – 30.000 € + VE für 2014 200.000 €
Einnahmehaushaltsstelle: 63000.350220 – 75.000 € in 2014 (Straßenausbaubeiträge)
2. 61500.950170 Esplanade
Ausgabehaushaltsstelle: 61500.950170 – 614.300 €
Einnahmehaushaltsstelle: 61500.361170 – 391.500 € (Landeszuweisung)
61500.367170 – 187.800 € (sanierungsbedingte Einnahme)
61500.368170 – 25.000 € (Spenden)
3. 61500.950180 Straße hinter der Kirche
Ausgabehaushaltsstelle: 61500.950180 – 300.000 €
Einnahmehaushaltsstelle: 61500.368180 – 240.000 € Landeszuweisungen
4. 21100.940030 Georgenschule
Ausgabehaushaltsstelle: 21100.940030 – 82.900.00 €
Einnahmehaushaltsstelle: -
5. 21100.940040 Jacobschule
Ausgabehaushaltsstelle: 21100.940040 – 81.130,00 €
Einnahmehaushaltsstelle: 20010.361000 – 81.130,00 € Schul-investpauschale 240.481,08 €
6. 21100.940060 Hörselschule
Ausgabehaushaltsstelle: 21100.940060 – 25.000,00 €
Einnahmehaushaltsstelle: 20010.361000 – 25.000,00 € Schul-investpauschale 240.481,08 €
7. 21100.940070 Mosewaldschule
Ausgabehaushaltsstelle: 21100.940070 – 247.516,07 €
Einnahmehaushaltsstelle: 20010.361000 – 33.360,34 € Schul-investpauschale 240.481,08 €
8. 22500.940010 Oststadtschule
Ausgabehaushaltsstelle: 22500.940010 – 190.000,00 €
Einnahmehaushaltsstelle: -
9. 22500.940030 Geschwister-Scholl-Schule
Ausgabehaushaltsstelle: 22500.940030 – 149.844,27 €
Einnahmehaushaltsstelle: -
10. 22500.940040 Wartburgschule
Ausgabehaushaltsstelle: 22500.940040 – 38.000,00 €
Einnahmehaushaltsstelle: 20010.361000 – 38.000,00 € Schul-investpauschale 240.481,08 €
11. 23000.940000 E.-Abbe-Gymnasium Haus 1
Ausgabehaushaltsstelle: 23000.940000 – 282.120,74 €
Einnahmehaushaltsstelle: 20010.361000 – 62.990,74 € Schul-investpauschale 240.481,08 €
12. 88000.940000 Ortsteile
Ausgabehaushaltsstelle: 88000.940000 – 20.072,19 €
Einnahmehaushaltsstelle: -
13. 63000.983000 Straßenentwässerungsinvestitonskostenschuldendienstumlage
Ausgabehaushaltsstelle: 63000.98300 – 301.768 €
Einnahmehaushaltsstelle: -
14. 63000.960060 Tiefenbacher Allee / Grabental /
Palmental
Ausgabehaushaltstelle: 63000.960060 -10.000 €
Einnahmehaushaltsstelle: -
Insgesamt wird für die
Gesamtsumme in Höhe von 2.372.652,27 € und 200.000 Verpflichtungsermächtigung
für das Jahr 2014 die Aufhebung der Sperre beantragt. Dem stehen Einnahmen in Höhe
von 1.159.782,08 € dagegen
II. Begründung
Zu 1:
Am Klosterholz
Ausgabehaushaltsstelle: 63000.960022 – 30.000 € + VE für 2014 200.000 €
Einnahmehaushaltsstelle: 63000.350220 – 75.000 € in 2014 (Straßenausbaubeiträge)
Auf den Stadtratsbeschluss StR/0730/2013 vom 30.04.2013 zur Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahme mit dem TAV-EE im Bereich der Straße Am Klosterholz wird verwiesen!
Die Straße Am Klosterholz befindet sich bereits jetzt in einem außerordentlich desolaten Bauzustand. Straßen- sowie Gehwegoberfläche sind verschlissen und dringend zu erneuern. Die Verkehrssicherungspflicht kann ohne aufwendige und kostenintensive Unterhaltungs-maßnahmen nicht mehr aufrecht erhalten werden.
Der TAV-EE plant die kurzfristige Erneuerung des Kanals und der Trinkwasserleitung einschließlich aller Hausanschlüsse. Eine ordnungsgemäße Herstellung der Leitungsgräben sowie ein fachgerechter Deckenschluss kann ohne Beteiligung der Stadt nicht erfolgen, da die angrenzenden Bereiche wegbrechen und eine Verdichtung nicht möglich ist. Der Zustand und der Ausbaugrad der direkt angrenzenden Straßen- und Gehwegbereiche lassen dieses nicht zu. Es ist daher zu erwarten, dass die Baufirma ohne Beteiligung der Stadt die Übernahme der Gewährleistung ablehnen wird, womit die Stadt ab Verkehrsfreigabe für alle Folgeschäden vollumfänglich selbst aufkommen muss. Hinzu kommt, dass die Stadt bei einer späteren Straßeninstandsetzung alle Kosten komplett selber tragen muss, während der TAV-EE bei einer Gemeinschaftsmaßnahme ca. 1/3 der Herstellung der Gesamtstraßenfläche übernimmt.
Eine Beteiligung der Stadt aus Mitteln des Wirtschaftsplanes des Regiebetriebes ohne ein vorhergehende Ausschreibung im Zuge der Maßnahme des TAV-EE ist nicht zulässig und erfahrungsgemäß mit deutlich höheren Kosten verbunden. Somit wäre dieses an sich schon nicht wirtschaftlich.
Der TAV-EE ist aufgrund des schadhaften Kanals und der auch dem Umweltamt bekannten Versickerung der Abwässer in den Untergrund gezwungen, die Maßnahme kurzfristig durchzuführen.
Die Durchführung der Baumaßnahme mit Beteiligung der Stadt ist technisch unerlässlich und somit sachlich und zeitlich unabweisbar. Außerdem ist die Durchführung als Gemeinschaftsmaßnahme für die Stadt von erheblichem wirtschaftlichen Vorteil.
Zu 2.
Esplanade
Ausgabehaushaltsstelle: 61500.950170 – 614.300 €
Einnahmehaushaltsstelle: 61500.361170 – 391.500 € (Landeszuweisung)
61500.367170 – 187.800 € (sanierungsbedingte Einnahme)
61500.368170 – 25.000 € (Spenden)
Die Verkehrssicherheit in Teilbereichen der Esplanade ist bereits jetzt nicht mehr gegeben. Wie durch die ingenieurtechnische Untersuchung durch Reiser + Schlicht Ingenieure GbR aus Weimar bestätigt wurde, sind die Stützwände sehr desolat. Es ist zu befürchten, dass im Bereich Brunnenkeller eine Stützwand kurzfristig versagen und zusammenbrechen wird, was zur Teilsperrung der Vorfläche führt. Der Bauzustand verschlechtert sich ständig. Eine Sanierung ist nach Überprüfung schon jetzt wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll; ein Neubau beider Stützwände östlich und westlich des Brunnenkellers unabdingbar.
Lediglich für die Wand neben der Toilettenanlage wäre die Instandsetzung möglich, diese ist dann aber kurzfristig erforderlich. Trotz reduzierter Lastannahmen zur Befahrung der Esplanade (10 kN/qm anstelle bei voller Lasteintragung von 41 kN/qm) ist zum Einbau der erforderlichen Stahlbetonverstärkung incl. notwendiger Baugrube nicht nur der Gehweg, sondern auch die Straße hinter der Kirche zu mindest in einer Breite von 1m aufzugraben. Eine Wiederherstellung der Straße (Pflasterfläche) ist bei dem jetzigen Zustand ausgeschlossen, so dass der komplette Straßenbau anschließen muss. Hinzu kommt, dass der Zustand Fahrgasse äußerst kritisch ist (großflächige Verdrückungen und Absenkungen).
Die Maßnahmen zur Ertüchtigung der
Esplanade und die Erneuerung bzw. Instandsetzung der Stützwände einschließlich
des angrenzenden Straßenraumes sind technisch unabdingbar und
unaufschiebbar.
Zu 3.
Straße hinter der Kirche
Ausgabehaushaltsstelle: 61500.950180 – 300.000 €
Einnahmehaushaltsstelle: 61500.368180 – 240.000 € Landeszuweisungen
Es ist nicht auszuschließen, dass es mit eintretendem Frost-/Tauwechsel zum Versagen der Funktionsfähigkeit der Straße kommt. Eine Komplettsperrung der Straße mit entsprechenden Umleitungsverkehren, sowohl für den ÖPNV als auch den Individualverkehr, wäre die Folge. Außerdem ist die Entwässerungssituation von Esplanade und Georgenkirche nur über eine neue Anbindung in der Straße hinter der Kirche zu lösen. Hierzu muss zwingend Kanalbau erfolgen, um die Maßnahme Esplanade erfolgreich umsetzen zu können.
Die Baumaßnahme Esplanade (Stützwand) ist ohne umfangreiche Eingriffe in den Bauköper der Straße hinter der Kirche nicht umsetzbar. Das Bauvorhaben der Straße wäre vor der Maßnahme Esplanade für sich umsetzbar, allerdings sinnvoller Weise nur, wenn zeitgleich die entsprechenden Voraussetzungen für das Folgeobjekt Esplanade geschaffen werden (Entwässerung, Stützmauersanierung). Lediglich die Abstimmung und ineinandergreifende Durchführung beider Baumaßnahmen führt zu wirtschaftlichen Lösung mit entsprechender Kostenminimierung. Hierbei ist zu beachten, dass entsprechend der Empfehlung des Ingenieurbüros zur Kostenreduzierung sinnvoll ist, alle drei Stützwände zeitgleich zu ertüchtigen.
Die Baumaßnahme ist aufgrund der geschilderten Rahmenbedingungen unabweisbar und zeitlich nicht aufschiebbar.
Die Vorhaben Esplanade und Straße hinter der Kirche sind technisch so aneinander gekoppelt, dass sie als eine Einheit – Markt Südseite / Esplanade- zu sehen sind.
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67.4
Auf den Stadtratsbeschluss StR/0806/2013 vom 25.09.2013 zur Verteilung der Mittel aus der Investitionspauschale für Schulgebäude gem. § 25 Thüringer Finanzausgleichgesetz (ThürFAG) des Landes Thüringen in Höhe von 240.481,08 € sowie der dazu erforderlichen überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 21100.940070 und die Verwendung der Haushaltsmittel 2013 für Schulen wird verwiesen!
Zu 4.
Ausgabehaushaltsstelle: 21100.940030 – 82.900.00 €
Einnahmehaushaltsstelle: -
● Georgenschule
Zur brandschutztechnischen Ertüchtigung der Rettungswege sind RD-Türen
einzubauen und brandschutztechnischer Trockenbau auszuführen. Hierzu sollen aus
dem Haushalt 2013 82.900,00 € verwendet werden. Die Baumaßnahme ist auf
Grund der gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz unabweisbar und
zeitlich nicht aufschiebbar.
Zu 5.
Ausgabehaushaltsstelle: 21100.940040 – 81.130,00 €
Einnahmehaushaltsstelle: 20010.361000 – 81.130,00 € Schul-investpauschale 240.481,08 €
● Jacobschule
Entsprechend des bestehenden Vertrages ist eine „Tilgung” in Höhe von
81.130,00 € pro Jahr zu leisten. Die finanziellen Mittel sind entsprechend des Vertrages aus der
Schulinvestitionspauschale bereitzustellen.
Zu 6.
Ausgabehaushaltsstelle: 21100.940060 – 25.000,00 €
Einnahmehaushaltsstelle: 20010.361000 – 25.000,00 € Schul-investpauschale 240.481,08 €
● Hörselschule
Aus der durchgeführten Gefahrenverhütungsschau ist in dieser Einrichtung
die Installation einer Sicherheitsbeleuchtung noch zu realisieren. Hierzu sollen aus der
Schulinvestitionspauschale 2013 finanzielle Mittel in Höhe von 25.000,00 €
eingesetzt werden.
Zu 7.
Ausgabehaushaltsstelle: 21100.940070 – 247.516,07 €
Einnahmehaushaltsstelle: 20010.361000 – 33.360,34 € Schul-investpauschale 240.481,08 €
● Mosewaldschule
Hinsichtlich der im Jahr 2011 beschlossenen Schulnetzkonzeption und den
damit verbundenen Fortbestand der Mosewaldschule als Grundschule sowie des
dringenden Sanierungsbedarfes des Schulgebäudes in den folgenden Jahren, wurde
die Mosewaldschule in die am 28.11.11 aufgestellte Maßnahmen- und
Prioritätenliste aufgenommen.
In den Jahren 2011 und 2012 konnten aus einer Bedarfszuweisung des
Landes Thüringen sowie der Investitionspauschale für Schulen bereits 245.530,00
€ zur Verfügung gestellt werden. Unter Verwendung dieser finanziellen Mittel
wurden in diesem Zeitraum der 1. BA Sicherheitsbeleuchtung, Rettungszeichen,
Alarmierungsanlage, Notstromversorgungsanlage, der Austausch sämtlicher alter
Fenster realisiert und die Planungsunterlagen für die 2 ten baulichen Rettungswege bis zu Lph 3 der
HOAI erarbeitet.
Zur Fortführung der Sanierungsmaßnahmen empfiehlt die Verwaltung, unter
Verwendung von finanziellen Mittel, in Höhe von 214.155,73 € Haus dem Haushalt
2013, die Errichtung des ersten Treppenturmes, welcher die Erschließung des
2ten baulichen Rettungsweges für die Klassenräume an der Stirnseite der
Mosewaldschule und Medizinischer Fachschule sicher stellt.
Finanzielle Mittel In Höhe von 33.360,34 € aus der
Schulinvestitionspauschale 2013 sollen für die Wärmedämmung im Bereich des
Treppenturmes an der Nordfassade eingesetzt werden. Mit der Wärmedämmung in
diesem Bereich der Fassaden soll begonnen werden, da hier die Errichtung des
Treppenturmes zur Erschließung des 2ten
baulichen Rettungsweges für die Mosewaldschule und der Medizinischen
Fachschule errichtet wird. Die Nutzung
dieses Treppenturmes ist nur dann möglich, wenn in diesem Bereich die
Wärmedämmung angebracht wird, da ansonsten zwischen Fassade und Treppenturm ein
zur sicheren Begehung zu großer Abstand bestünde. Die Verwendung der
finanziellen Mittel aus der Schulinvestitionspauschale für die Wärmedämmung im
Bereich des Treppenturmes stellt nur in Kombination mit der Errichtung des
Treppenturmes eine Lösung dar. Die Baumaßnahme, Errichtung des Treppenturmes,
ist auf Grund der gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz unabweisbar und
zeitlich nicht aufschiebbar.
Zu 8.
Ausgabehaushaltsstelle: 22500.940010 – 190.000,00 €
Einnahmehaushaltsstelle: -
● Oststadtschule
Zur Umsetzung des vorliegenden
Brandschutzkonzeptes sind finanzielle Mittel in Höhe von 190.000.00 € aus dem
Haushalt 2013 erforderlich. Hierzu sind in den Treppenräumen und Fluren die
entsprechenden Brandabschottungen mittels Trockenbau und Brandschutztüren
herzustellen. Die Baumaßnahme ist auf Grund der gesetzlichen Anforderungen an
den Brandschutz unabweisbar und zeitlich nicht aufschiebbar.
Zu 9.
Ausgabehaushaltsstelle: 22500.940030 – 149.844,27 €
Einnahmehaushaltsstelle: -
● Geschwister – Scholl –
Schule
Für die brandschutztechnische Ertüchtigung der zwei Treppenaufgänge
incl. Einbau der erforderlichen RWA-Anlagen werden finanzielle Mittel in Höhe
von 149.844,27 € aus dem Haushalt 2013 benötigt. Die Baumaßnahme ist auf
Grund der gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz unabweisbar und
zeitlich nicht aufschiebbar.
Zu 10.
Ausgabehaushaltsstelle: 22500.940040 – 38.000,00 €
Einnahmehaushaltsstelle: 20010.361000 – 38.000,00 € Schul-investpauschale 240.481,08 €
● Wartburgschule
Bei der Bauabnahme der energetischen Sanierung der Wartburgschule wurden die 6 Stck. belassenen RD - Türen bemängelt. Entsprechend den aktuellen Brandschutzbestimmungen sind diese durch RD - Türen T 30 zu ersetzen. Die Finanzierung dieser Maßnahme in Höhe von 38.000,00 € soll aus der Schulinvestitionspauschale 2013 finanziert werden. Die Baumaßnahme ist auf Grund der gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz unabweisbar und zeitlich nicht aufschiebbar.
Zu 11.
Ausgabehaushaltsstelle: 23000.940000 – 282.120,74 €
Einnahmehaushaltsstelle: 20010.361000 – 62.990,74 € Schul-investpauschale 240.481,08 €
● E.- Abbe – Gymnasium,
Haus I
Da der geplante Anbau und die damit verbundene Schaffung der 2ten baulichen Rettungswege im Bestandsgebäude aus finanziellen Gründen kurzfristig nicht realisiert werden kann, ist mit der Errichtung des 2ten baulichen Rettungsweges im Ostteil des Gebäudes zu beginnen. Die Kosten in Höhe von 282.120,74 € sollen zum Teil in Höhe von 219.130,00 aus dem Haushalt 2013 und in Höhe von 62.990,74 aus der Schulinvestitionspauschale 2013 finanziert werden. Die Verwendung der finanziellen Mittel aus der Schulinvestitionspauschale ist zur Mitfinanzierung des 2ten baulichen Rettungsweges geplant. Eine Umsetzung der Maßnahme ist nur möglich wenn die geplanten Haushaltsmittel und die finanziellen Mittel aus der Schulinvestitionspauschale gemeinsam zur Finanzierung herangezogen werden. Die Baumaßnahme ist auf Grund der gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz unabweisbar und zeitlich nicht aufschiebbar.
Zu 12.
Ausgabehaushaltsstelle: 88000.940000 – 20.072,19 €
Einnahmehaushaltsstelle: -
● Ortsteile –
Finanzierungsmittel
Für die Ortsteile wurden im Haushalt 2013 je Ortsteil 2.500,- €
aufgenommen. Hiermit sollen die Ortsteile ermächtigt werden kleinere
Investitionen eigenverantwortlich zu realisieren. Von den geplanten 22.500,- €
hat entsprechend der vorliegenden Freigabe der Ortsteil Stregda finanzielle
Mittel i.H. von 2.427,81 € verausgabt. Andere Orsteile haben z. T. schon
konkrete Maßnahmen angemeldet. Somit wird die Aufhebung der
haushaltswirtschaftlichen Sperre i.H. von 20.072,19 beantragt.
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Zu 13.
●
Straßenentwässerungsinvestitionskostenschuldedienstumlage
Ausgabehaushaltsstelle: 63000.98300 – 301.768 €
Einnahmehaushaltsstelle: -
Der Trink-und AbwasserVerband wird entsprechend dem vorliegenden Zahlplan die Straßenentwässerungsinvestitionskostenschuldendienstumlage erheben.
Die Mittel sind dringend frei zu geben.
Zu 14.
Tiefenbacher Allee /
Grabental / Palmental
Ausgabehaushaltstelle: 63000.960060 -10.000 €
Einnahmehaushaltsstelle: -
Für die Planungsleistungen Straßenbau im Rahmen der Maßnahme Verbandssammler H des TAV-EE gibt es einen bestehenden Ingenieurvertrag vom 16.12. / 19.12.2011. Damit ist die Stadt bereits eine finanzielle Verpflichtung eingegangen. Hierfür sind noch Forderungen in Höhe von 10.000 Euro zu begleichen.