Betreff
Aufhebung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 28 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen
Vorlage
1349-HFA/2013
Aktenzeichen
67 00
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre in den nachfolgend aufgeführten HH-Stellen:

 

1.   63000.960022       Am Klosterholz

 Ausgabehaushaltsstelle:        63000.960022 – 30.000 € + VE für 2014 200.000 €

Einnahmehaushaltsstelle:      63000.350220 – 75.000 € in 2014 (Straßenausbaubeiträge)

 

2.   61500.950170       Esplanade

Ausgabehaushaltsstelle:         61500.950170 – 614.300 €

Einnahmehaushaltsstelle:      61500.361170 – 391.500 € (Landeszuweisung)

                                                61500.367170 – 187.800 € (sanierungsbedingte Einnahme)

                                                61500.368170 –   25.000 €  (Spenden)

 

3.   61500.950180       Straße hinter der Kirche

Ausgabehaushaltsstelle:         61500.950180 – 300.000 €

Einnahmehaushaltsstelle:      61500.368180 – 240.000 € Landeszuweisungen

 

4.   21100.940030       Georgenschule

Ausgabehaushaltsstelle:         21100.940030 – 82.900.00 €

Einnahmehaushaltsstelle:      -

 

5.   21100.940040       Jacobschule

Ausgabehaushaltsstelle:         21100.940040 – 81.130,00 €

Einnahmehaushaltsstelle:      20010.361000 – 81.130,00 € Schul-investpauschale 240.481,08 €

 

6.   21100.940060       Hörselschule

Ausgabehaushaltsstelle:         21100.940060 – 25.000,00 €

Einnahmehaushaltsstelle:      20010.361000 – 25.000,00 € Schul-investpauschale 240.481,08 €

 

7.   21100.940070       Mosewaldschule

Ausgabehaushaltsstelle:         21100.940070 – 247.516,07 €

Einnahmehaushaltsstelle:      20010.361000 – 33.360,34 € Schul-investpauschale 240.481,08 €

 

8.   22500.940010       Oststadtschule

Ausgabehaushaltsstelle:         22500.940010 – 190.000,00 €

Einnahmehaushaltsstelle:      -

 

9.   22500.940030       Geschwister-Scholl-Schule

Ausgabehaushaltsstelle:         22500.940030 – 149.844,27 €

Einnahmehaushaltsstelle:      -

 

10. 22500.940040       Wartburgschule

Ausgabehaushaltsstelle:         22500.940040 – 38.000,00 €

Einnahmehaushaltsstelle:      20010.361000 – 38.000,00 € Schul-investpauschale 240.481,08 €

 

11. 23000.940000       E.-Abbe-Gymnasium Haus 1

Ausgabehaushaltsstelle:         23000.940000 – 282.120,74 €

Einnahmehaushaltsstelle:      20010.361000 – 62.990,74 € Schul-investpauschale 240.481,08 €

 

12. 88000.940000       Ortsteile

Ausgabehaushaltsstelle:         88000.940000 – 20.072,19 €

Einnahmehaushaltsstelle:      -

 

13. 63000.983000       Straßenentwässerungsinvestitonskostenschuldendienstumlage

Ausgabehaushaltsstelle:         63000.98300 – 301.768 €

Einnahmehaushaltsstelle:      -

 

14. 63000.960060       Tiefenbacher Allee / Grabental / Palmental

Ausgabehaushaltstelle:           63000.960060 -10.000 €

Einnahmehaushaltsstelle:      -

 

Insgesamt wird für die Gesamtsumme in Höhe von 2.372.652,27 € und 200.000 Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2014 die Aufhebung der Sperre beantragt. Dem stehen Einnahmen in Höhe von 1.159.782,08 € dagegen

 

 


II. Begründung

 

Zu 1:

 

Am Klosterholz

 

Ausgabehaushaltsstelle:         63000.960022 – 30.000 € + VE für 2014 200.000 €

Einnahmehaushaltsstelle:      63000.350220 – 75.000 € in 2014 (Straßenausbaubeiträge)

 

Auf den Stadtratsbeschluss StR/0730/2013 vom 30.04.2013 zur Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahme mit dem TAV-EE im Bereich der Straße Am Klosterholz wird verwiesen!

 

Die Straße Am Klosterholz befindet sich bereits jetzt in einem außerordentlich desolaten Bauzustand. Straßen- sowie Gehwegoberfläche sind verschlissen und dringend zu erneuern. Die Verkehrssicherungspflicht kann ohne aufwendige und kostenintensive Unterhaltungs-maßnahmen nicht mehr aufrecht erhalten werden. 

 

Der TAV-EE plant die kurzfristige Erneuerung des Kanals und der Trinkwasserleitung einschließlich aller Hausanschlüsse. Eine ordnungsgemäße Herstellung der Leitungsgräben sowie ein fachgerechter Deckenschluss kann ohne Beteiligung der Stadt nicht erfolgen, da die angrenzenden Bereiche wegbrechen und eine Verdichtung nicht möglich ist. Der Zustand und der Ausbaugrad der direkt angrenzenden Straßen- und Gehwegbereiche lassen dieses nicht zu. Es ist daher zu erwarten, dass die Baufirma ohne Beteiligung der Stadt die Übernahme der Gewährleistung ablehnen wird, womit die Stadt ab Verkehrsfreigabe für alle Folgeschäden vollumfänglich selbst aufkommen muss. Hinzu kommt, dass die Stadt bei einer späteren Straßeninstandsetzung alle Kosten komplett selber tragen muss, während der TAV-EE bei einer Gemeinschaftsmaßnahme ca. 1/3 der Herstellung der Gesamtstraßenfläche übernimmt.

 

Eine Beteiligung der Stadt aus Mitteln des Wirtschaftsplanes des Regiebetriebes ohne ein vorhergehende Ausschreibung im Zuge der Maßnahme des TAV-EE ist nicht zulässig und erfahrungsgemäß mit deutlich höheren Kosten verbunden. Somit wäre dieses an sich schon nicht wirtschaftlich.

 

Der TAV-EE ist aufgrund des schadhaften Kanals und der auch dem Umweltamt bekannten Versickerung der Abwässer in den Untergrund gezwungen, die Maßnahme kurzfristig durchzuführen.

 

Die Durchführung der Baumaßnahme mit Beteiligung der Stadt ist technisch unerlässlich und somit sachlich und zeitlich unabweisbar. Außerdem ist die Durchführung als Gemeinschaftsmaßnahme für die Stadt von erheblichem wirtschaftlichen Vorteil.  

 

 

Zu 2.

 

Esplanade

 

Ausgabehaushaltsstelle:         61500.950170 – 614.300 €

Einnahmehaushaltsstelle:      61500.361170 – 391.500 € (Landeszuweisung)

                                                61500.367170 – 187.800 € (sanierungsbedingte Einnahme)

                                                61500.368170 –   25.000 €  (Spenden)

 

Die Verkehrssicherheit in Teilbereichen der Esplanade ist bereits jetzt nicht mehr gegeben. Wie durch die ingenieurtechnische Untersuchung durch Reiser + Schlicht Ingenieure GbR aus Weimar bestätigt wurde, sind die Stützwände sehr desolat. Es ist zu befürchten, dass im Bereich Brunnenkeller eine Stützwand kurzfristig versagen und zusammenbrechen wird, was zur Teilsperrung der Vorfläche führt. Der Bauzustand verschlechtert sich ständig. Eine Sanierung ist nach Überprüfung schon jetzt wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll; ein Neubau beider Stützwände östlich und westlich des Brunnenkellers unabdingbar.

 

Lediglich für die Wand neben der Toilettenanlage wäre die Instandsetzung möglich, diese ist dann aber kurzfristig erforderlich. Trotz reduzierter Lastannahmen zur Befahrung der Esplanade (10 kN/qm anstelle bei voller Lasteintragung von 41 kN/qm) ist zum Einbau der erforderlichen Stahlbetonverstärkung incl. notwendiger Baugrube nicht nur der Gehweg, sondern auch die Straße hinter der Kirche zu mindest in einer Breite von 1m  aufzugraben. Eine Wiederherstellung der Straße (Pflasterfläche) ist bei dem jetzigen Zustand ausgeschlossen, so  dass der komplette Straßenbau anschließen muss. Hinzu kommt, dass der Zustand Fahrgasse äußerst kritisch ist (großflächige Verdrückungen und Absenkungen).

 

Die Maßnahmen zur Ertüchtigung der Esplanade und die Erneuerung bzw. Instandsetzung der Stützwände einschließlich des angrenzenden Straßenraumes sind technisch unabdingbar und unaufschiebbar.

 

 

Zu 3.

 

Straße hinter der Kirche

 

Ausgabehaushaltsstelle:         61500.950180 – 300.000 €

Einnahmehaushaltsstelle:      61500.368180 – 240.000 € Landeszuweisungen

 

Es ist nicht auszuschließen, dass es mit eintretendem Frost-/Tauwechsel zum Versagen der Funktionsfähigkeit der Straße kommt. Eine Komplettsperrung der Straße mit entsprechenden Umleitungsverkehren, sowohl für den ÖPNV als auch den Individualverkehr, wäre die Folge. Außerdem ist die Entwässerungssituation von Esplanade und Georgenkirche nur über eine neue Anbindung in der Straße hinter der Kirche zu lösen. Hierzu muss zwingend Kanalbau erfolgen, um die Maßnahme Esplanade erfolgreich umsetzen zu können.

 

Die Baumaßnahme Esplanade (Stützwand) ist ohne umfangreiche Eingriffe in den Bauköper der Straße hinter der Kirche nicht umsetzbar. Das Bauvorhaben der Straße wäre vor der Maßnahme Esplanade für sich umsetzbar, allerdings sinnvoller Weise nur, wenn zeitgleich die entsprechenden Voraussetzungen für das Folgeobjekt Esplanade geschaffen werden (Entwässerung, Stützmauersanierung). Lediglich die Abstimmung und ineinandergreifende Durchführung beider Baumaßnahmen führt zu wirtschaftlichen Lösung mit entsprechender Kostenminimierung. Hierbei ist zu beachten, dass entsprechend der Empfehlung des Ingenieurbüros zur Kostenreduzierung sinnvoll ist, alle drei Stützwände zeitgleich zu ertüchtigen.

 

Die Baumaßnahme ist aufgrund der geschilderten Rahmenbedingungen unabweisbar und zeitlich nicht aufschiebbar.

 

Die Vorhaben Esplanade und Straße hinter der Kirche sind technisch so aneinander gekoppelt, dass sie als eine Einheit – Markt Südseite / Esplanade- zu sehen sind.

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67.4

 

Auf den Stadtratsbeschluss StR/0806/2013 vom 25.09.2013 zur Verteilung der Mittel aus der Investitionspauschale für Schulgebäude gem. § 25 Thüringer Finanzausgleichgesetz (ThürFAG) des Landes Thüringen in Höhe von 240.481,08 € sowie der dazu erforderlichen überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 21100.940070 und die Verwendung der Haushaltsmittel 2013 für Schulen wird verwiesen!

 

Zu 4.

Ausgabehaushaltsstelle:         21100.940030 – 82.900.00 €

Einnahmehaushaltsstelle:      -

 

● Georgenschule

Zur brandschutztechnischen Ertüchtigung der Rettungswege sind RD-Türen einzubauen und brandschutztechnischer Trockenbau auszuführen. Hierzu sollen aus dem Haushalt 2013 82.900,00 € verwendet werden. Die Baumaßnahme ist auf Grund der gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz unabweisbar und zeitlich nicht aufschiebbar.

 

Zu 5.

Ausgabehaushaltsstelle:         21100.940040 – 81.130,00 €

Einnahmehaushaltsstelle:      20010.361000 – 81.130,00 € Schul-investpauschale 240.481,08 €

 

● Jacobschule

Entsprechend des bestehenden Vertrages ist eine „Tilgung” in Höhe von 81.130,00 € pro Jahr zu leisten. Die finanziellen Mittel sind  entsprechend des Vertrages aus der Schulinvestitionspauschale bereitzustellen.

 

Zu 6.

 

Ausgabehaushaltsstelle:         21100.940060 – 25.000,00 €

Einnahmehaushaltsstelle:      20010.361000 – 25.000,00 € Schul-investpauschale 240.481,08 €

 

● Hörselschule

Aus der durchgeführten Gefahrenverhütungsschau ist in dieser Einrichtung die Installation einer Sicherheitsbeleuchtung noch zu realisieren.  Hierzu sollen aus der Schulinvestitionspauschale 2013 finanzielle Mittel in Höhe von 25.000,00 € eingesetzt werden.

 

Zu 7.

 

Ausgabehaushaltsstelle:         21100.940070 – 247.516,07 €

Einnahmehaushaltsstelle:      20010.361000 – 33.360,34 € Schul-investpauschale 240.481,08 €

 

● Mosewaldschule

Hinsichtlich der im Jahr 2011 beschlossenen Schulnetzkonzeption und den damit verbundenen Fortbestand der Mosewaldschule als Grundschule sowie des dringenden Sanierungsbedarfes des Schulgebäudes in den folgenden Jahren, wurde die Mosewaldschule in die am 28.11.11 aufgestellte Maßnahmen- und Prioritätenliste aufgenommen.

In den Jahren 2011 und 2012 konnten aus einer Bedarfszuweisung des Landes Thüringen sowie der Investitionspauschale für Schulen bereits 245.530,00 € zur Verfügung gestellt werden. Unter Verwendung dieser finanziellen Mittel wurden in diesem Zeitraum der 1. BA Sicherheitsbeleuchtung, Rettungszeichen, Alarmierungsanlage, Notstromversorgungsanlage, der Austausch sämtlicher alter Fenster realisiert und die Planungsunterlagen für die  2 ten baulichen Rettungswege bis zu Lph 3 der HOAI erarbeitet.

Zur Fortführung der Sanierungsmaßnahmen empfiehlt die Verwaltung, unter Verwendung von finanziellen Mittel, in Höhe von 214.155,73 € Haus dem Haushalt 2013, die Errichtung des ersten Treppenturmes, welcher die Erschließung des 2ten baulichen Rettungsweges für die Klassenräume an der Stirnseite der Mosewaldschule und Medizinischer Fachschule sicher stellt.  

Finanzielle Mittel In Höhe von 33.360,34 € aus der Schulinvestitionspauschale 2013 sollen für die Wärmedämmung im Bereich des Treppenturmes an der Nordfassade eingesetzt werden. Mit der Wärmedämmung in diesem Bereich der Fassaden soll begonnen werden, da hier die Errichtung des Treppenturmes zur Erschließung  des 2ten baulichen Rettungsweges für die Mosewaldschule und der Medizinischen Fachschule  errichtet wird. Die Nutzung dieses Treppenturmes ist nur dann möglich, wenn in diesem Bereich die Wärmedämmung angebracht wird, da ansonsten zwischen Fassade und Treppenturm ein zur sicheren Begehung zu großer Abstand bestünde. Die Verwendung der finanziellen Mittel aus der Schulinvestitionspauschale für die Wärmedämmung im Bereich des Treppenturmes stellt nur in Kombination mit der Errichtung des Treppenturmes eine Lösung dar. Die Baumaßnahme, Errichtung des Treppenturmes, ist auf Grund der gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz unabweisbar und zeitlich nicht aufschiebbar.

 

Zu 8.

 

Ausgabehaushaltsstelle:         22500.940010 – 190.000,00 €

Einnahmehaushaltsstelle:      -

 

● Oststadtschule

Zur Umsetzung des vorliegenden Brandschutzkonzeptes sind finanzielle Mittel in Höhe von 190.000.00 € aus dem Haushalt 2013 erforderlich. Hierzu sind in den Treppenräumen und Fluren die entsprechenden Brandabschottungen mittels Trockenbau und Brandschutztüren herzustellen. Die Baumaßnahme ist auf Grund der gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz unabweisbar und zeitlich nicht aufschiebbar.

 

 Zu 9.

 

Ausgabehaushaltsstelle:         22500.940030 – 149.844,27 €

Einnahmehaushaltsstelle:      -

 

● Geschwister – Scholl – Schule

Für die brandschutztechnische Ertüchtigung der zwei Treppenaufgänge incl. Einbau der erforderlichen RWA-Anlagen werden finanzielle Mittel in Höhe von 149.844,27 € aus dem Haushalt 2013 benötigt. Die Baumaßnahme ist auf Grund der gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz unabweisbar und zeitlich nicht aufschiebbar.

 

Zu 10.

 

Ausgabehaushaltsstelle:         22500.940040 – 38.000,00 €

Einnahmehaushaltsstelle:      20010.361000 – 38.000,00 € Schul-investpauschale 240.481,08 €

 

● Wartburgschule

Bei der Bauabnahme der energetischen Sanierung der Wartburgschule wurden die 6 Stck. belassenen RD - Türen bemängelt. Entsprechend den aktuellen Brandschutzbestimmungen sind diese durch RD - Türen T 30 zu ersetzen. Die Finanzierung dieser Maßnahme in Höhe von 38.000,00 € soll aus der Schulinvestitionspauschale 2013 finanziert werden. Die Baumaßnahme ist auf Grund der gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz unabweisbar und zeitlich nicht aufschiebbar.

 

Zu 11.

 

Ausgabehaushaltsstelle:         23000.940000 – 282.120,74 €

Einnahmehaushaltsstelle:      20010.361000 – 62.990,74 € Schul-investpauschale 240.481,08 €

 

● E.- Abbe – Gymnasium, Haus I

Da der geplante Anbau und die damit verbundene Schaffung der 2ten baulichen Rettungswege im Bestandsgebäude aus finanziellen Gründen kurzfristig nicht realisiert werden kann, ist mit der Errichtung des 2ten baulichen Rettungsweges im Ostteil des Gebäudes zu beginnen. Die Kosten in Höhe von 282.120,74 € sollen zum Teil in Höhe von 219.130,00 aus dem Haushalt 2013 und in Höhe von 62.990,74 aus der Schulinvestitionspauschale 2013 finanziert werden. Die Verwendung der finanziellen Mittel aus der Schulinvestitionspauschale ist zur Mitfinanzierung des 2ten baulichen Rettungsweges geplant. Eine Umsetzung der Maßnahme  ist nur möglich wenn die geplanten Haushaltsmittel und die finanziellen Mittel aus der Schulinvestitionspauschale gemeinsam zur Finanzierung herangezogen werden. Die Baumaßnahme ist auf Grund der gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz unabweisbar und zeitlich nicht aufschiebbar.

 

Zu 12.

Ausgabehaushaltsstelle:         88000.940000 – 20.072,19 €

Einnahmehaushaltsstelle:      -

 

● Ortsteile – Finanzierungsmittel

Für die Ortsteile wurden im Haushalt 2013 je Ortsteil 2.500,- € aufgenommen. Hiermit sollen die Ortsteile ermächtigt werden kleinere Investitionen eigenverantwortlich zu realisieren. Von den geplanten 22.500,- € hat entsprechend der vorliegenden Freigabe der Ortsteil Stregda finanzielle Mittel i.H. von 2.427,81 € verausgabt. Andere Orsteile haben z. T. schon konkrete Maßnahmen angemeldet. Somit wird die Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre i.H. von 20.072,19 beantragt.

 

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Zu 13.

 

● Straßenentwässerungsinvestitionskostenschuldedienstumlage

 

Ausgabehaushaltsstelle:         63000.98300 – 301.768 €

Einnahmehaushaltsstelle:      -

 

Der Trink-und AbwasserVerband wird entsprechend dem vorliegenden Zahlplan die Straßenentwässerungsinvestitionskostenschuldendienstumlage erheben.

Die Mittel sind dringend frei zu geben.

 

 

Zu 14.

 

Tiefenbacher Allee / Grabental / Palmental

 

Ausgabehaushaltstelle:           63000.960060 -10.000 €

Einnahmehaushaltsstelle:      -

 

Für die Planungsleistungen Straßenbau im Rahmen der Maßnahme Verbandssammler H des TAV-EE gibt es einen bestehenden Ingenieurvertrag vom 16.12. / 19.12.2011. Damit ist die Stadt bereits eine finanzielle Verpflichtung eingegangen. Hierfür sind noch Forderungen in Höhe von 10.000 Euro zu begleichen.