I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss
der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Die überplanmäßige Ausgabe des
Deckungskreises
037 – ambulante Eingliederungshilfe in
Höhe von 12.400,00 €
für das Jahr 2013.
2.
Die überplanmäßige Ausgabe des
Deckungskreises
076 – Bestattungskosten in
Höhe von 24.000,00 €
für das Jahr 2013.
3. Die
Deckung erfolgt durch Berücksichtigung
von Minderausgaben in
Höhe von 36.400,00 €
im Deckungskreisen 036 – Offene Hilfen Pflegegeld
II. Begründung
Die Begründung ergibt sich in den einzelnen Deckungskreisen wie folgt:
DK 037:
Bei den Leistungen des Deckungskreises 037 – Besondere Hilfen Eingliederungshilfe – handelt es sich um Pflichtaufgaben nach dem SGB XII.
Die sachliche Zuständigkeit liegt gemäß § 3 SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch) beim örtlichen Sozialhilfeträger. Die Kosten trägt ebenfalls der örtliche Träger der Sozialhilfe.
Die Zahl der Kinder von 0 – 6 Jahren, welche nach Vorlage des amtsärztlichen Gutachtens durch die Frühförderstellen der Stadt durch heilpädagogische Leistungen gefördert werden müssen, um eine drohende Behinderung abzuwenden oder den fortschreitenden Verlauf der Behinderung zu verlangsamen oder zu beseitigen, stieg weiterhin an.
Das soziale Umfeld vieler Kinder (Eltern Hartz-IV-Empfänger, drogenabhängig,
alkoholabhängig) trägt nicht zur eigentlichen Förderung in der Familie bei. Hier besteht eine sozialpolitische Verantwortung der Stadt Eisenach.
Eltern, bei deren Kinder nach Untersuchungen durch behandelnde Kinderärzte Entwicklungsverzögerungen oder anstehende Behinderungen festgestellt wurde, werden zur heilpädagogischen Frühförderung aufgefordert, um noch bis zum Schuleintritt heilpädagogische Maßnahmen zur Linderung oder Beseitigung der Behinderung durchzuführen.
Gestiegen sind ebenfalls die Fallzahlen beim ambulant betreuten Wohnen und bei den
Schulassistenten.
Im Haushaltsplan wurden im Deckungskreis 1.504.300,00 € eingestellt. Durch die Übernahme von 2 kostenintensiven Fällen ergibt sich eine Mehrausgabe in Höhe von rd. 12.400,00 €.
DK 076
Bei den Leistungen des Deckungskreises 076 – Offene Hilfen Bestattungskosten – handelt es sich um Pflichtaufgaben nach dem SGB XII.
Die Planung der Ausgaben für die Bestattungskosten gestaltet sich schwierig, da die Zahl der gestellten Anträge nicht vorhersehbar bzw. planbar ist.
Im Haushaltsplan wurden im Deckungskreis 74.000,00 € eingestellt.
Bisher betrugen
die Ausgaben – Stand 08.10.2013 – bei den Bestattungskosten 73.682,36 €.
Damit konnten 40 Anträge auf Übernahme der Bestattungskosten bewilligt werden. Die durchschnittlichen Kosten/ Fall liegen damit bei rd. 1.842,06 €.
Derzeit liegen dem Sozialamt – Stand 21.10.2013 – 13 weitere – bisher unvollständig eingereichte und somit noch nicht geprüfte – Anträge.
Weitere Antragstellungen sind nicht auszuschließen. Bei Bewilligung der aktuell noch vorliegenden Anträge im Jahr 2013 besteht derzeit ein zusätzlicher Ausgabebedarf von rd. 24.000,00 € (13 Fälle x 1.842,00 € = 23.946,00 €).
Da es sich bei den Deckungskreisen 037 und 076 um unabweisbare Pflichtaufgaben handelt, ist die Finanzierung dieser Ausgaben sicherzustellen