Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der HHST.: 46400.93500 in Höhe von 5.658,85 € zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren
Vorlage
1354-HFA/2013
Aktenzeichen
51.13.502
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

eine überplanmäßige Ausgabe in der Ausgabehaushaltsstelle 46400.935000 in Höhe von 5.658,85 € zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren

 

Die Deckung erfolgt aus der neu anzulegenden Einnahmehaushaltsstelle 46400.361100 – Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung- in Höhe von 5.092,97 € sowie aus der HHST. 46400.36100 in Höhe von 565,88 €

 


II. Begründung

 

Anfang des Jahres wurde die Stadtverwaltung Eisenach durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) darüber informiert, dass auf das Investitionsprogramm ”Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 bis 2013 ein weiteres Förderprogramm namens Investitionsprogramm ”Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013 bis 2014 folgen wird und somit für die Jahre 2013 und 2014 für die Stadt Eisenach zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen.

 

Laut Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, bekanntgegeben im Bundesgesetzblatt NR. 8 vom 20.02.2013, werden nur Investitionsvorhaben anerkannt, die der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege dienen.

 

Laut § 5, Absatz 3 dieses Gesetzes sind zusätzliche Betreuungsplätze solche, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen.

 

In der KITA ”Spatzennest” wurden aufgrund einer Vor- Ort- Begehung des Gesundheitsamtes in den letzten Wochen in allen vier vorhandenen Sanitärbereichen Wandausgussbecken für die Töpfchen inklusive Spültisch-Schwenkventil und Druckspüler installiert .

 

Die Mittel dazu wurden für die zwei- bis dreijährigen Kinder beim Land beantragt, bewilligt, abgerufen und werden in Kürze vom Land überwiesen .

Der Landeszuschuss beträgt laut Gesetz maximal bis zu 90% (5.092,97 €) der Gesamtausgaben (5.658,85 €).

10 Prozent Eigenanteil der Stadt Eisenach in Höhe von 565,88 € fließen aus der Infrastrukturpauschale 2013.

Die Vergabe dieser Mittel wurde bereits am 20.06.2013 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen.

 

Das Fachamt bittet um Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 46400.935000.

 

Die Deckung erfolgt über die anzulegende Einnahmehaushaltsstelle 46400.361100 sowie aus der HHST. 46400.36100.