Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Anschluss der Ortsteile an die zentrale Kläranlage
Vorlage
AF-0515/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1. Wann und in welcher Form erfolgt der Anschluss an eine zentrale Entsorgung?

2. Welche Zwischenlösungen kommen eventuell auf die Bewohner zu?

3. Mit welchen Kosten  werden durch die Bürger zu tragen sein?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Im Moment wird vom Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal (TAVEE) das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) unter Einbeziehung aller Ortschaften überarbeitet. Hier werden auch die Fragen zum Anschluss einzelner Ortsteile beantwortet.

 

Im Vorgriff zum ABK nun die Beantwortung der einzelnen Fragen:

 

Zu 1.) Anschluss an eine zentrale Anlage: Für die Ortsteile Neuenhof, Wartha und Göringen ist der Anschluss an die Zentralkläranlage in Stedtfeld vorgesehen, aber nicht in den nächsten 15 Jahren.

 

Für den Ortsteil Neukirchen wird eine dezentrale Lösung favorisiert. Hier ist der Bau einer Teichkläranlage vorgesehen. Die Realisierung soll in den nächsten 10 Jahren erfolgen (Umsetzung der Forderungen der EU- Wasserrahmenrichtlinie).

 

Der Ortsteil Berteroda soll dauerhaft dezentral entsorgt werden (für jedes Grundstück eine vollbiologische Kläranlage).

 

Der Ortsteil Stockhausen wird entweder an die Kläranlage Stedtfeld oder an die Kläranlage Großenlupnitz angeschlossen. Hierzu läuft noch eine Variantenbetrachtung. Zeitraum sind die nächsten 10 Jahre.

 

Zu 2.) Die Frage zu den Zwischenlösungen ist schwer zu beantworten. Sollten durch die Unteren Wasserbehörden Sanierungsanordnungen zu einzelnen Einleitpunkten an den Verband gestellt werden, muss der TAVEE dafür sorgen, dass die Sanierungsanordnungen umgesetzt werden. Dies kann auch durch den Bau von Zwischenlösungen (Vollbiologische Kläranlagen) bei betroffenen Grundstücksbesitzern erfolgen.

 

Zu 3.) Zu den Kosten solcher Zwischenlösungen kann pauschal vom TAVEE keine Aussage getroffen werden, da der Verband diese Leistungen nicht erbringen wird. Kostenschätzungen hierzu können nur für den jeweiligen Fall durch Fachbetriebe eingeholt werden.

 

Die Angaben zur zeitlichen Umsetzung einzelner Maßnahmen sind Richtwerte, welche sich an gesetzlichen Vorgaben und der finanziellen Leistungsfähigkeit des TAVEE orientieren.