Betreff
Stand der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für die Jahre 2014 - 2022
Vorlage
1362-BR/2013
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Auf die dem Stadtrat in seiner Sitzung am 25.09.2013 vorgelegte Berichtsvorlage zum Stand Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2014 wird verwiesen. Nachdem Anfang Oktober seitens des Landes die Planzahlen für den kommunalen Finanzausgleich für das Haushaltsjahr 2014 bekannt gegeben wurden, konnte die als Basis für eine Fortschreibung des HSK notwendige Finanzplanung entsprechend aktualisiert und bis zum Jahr 2022 fortgeschrieben werden.

 

Danach ergibt sich für die Jahre 2014 – 2022 ein jährlicher Mindestfinanzierungsbedarf von 9 – 10 Mio. €. Nur wenn es gelingt, in dieser Größenordnung jährlich finanzielle Verbesserungen erzielen zu können, wäre die Erstellung ausgeglichener Haushalte in den einzelnen Jahren möglich. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass der dargestellte Mindestfinanzierungsbedarf für den Vermögenshaushalt nur die bestehenden rechtlichen Verpflichtungen (z. B. Tilgung, Nachschüsse an Gesellschaften) aber bisher keinerlei Mittel für weitere Investitionen vorsieht.

 

Weiter ist darauf hinzuweisen, dass in der Finanzplanung noch bestehende finanzielle Risiken / Verpflichtungen nicht enthalten sind. Zu nennen sind die nach Abschluss der Entwicklungsmaßnahme Eichrodter Weg notwendige Übernahme des Treuhandkontos mit einer voraussichtlichen Zahlungsverpflichtung von rd. 1 Mio. € sowie eine drohende Umlagezahlung an den Abwasserverband Eisenach-Erbstromtal i.A. in einer Größenordnung von rd. 10 Mio. €.

 

Der derzeitige Stand der Finanzplanung dient als Ausgangsbasis für die notwendige Fortschreibung des HSK für den Zeitraum 2014 – 2022. Aufgrund des dargestellten Mindestfinanzierungsbedarfes erscheint die Einhaltung der vom Thüringer Finanzministerium vorgegebenen Frist zur Vorlage des Entwurfes einer genehmigungsfähigen Fortschreibung des HSK sowie die Vorlage des genehmigten Konzeptes bis zum 31.01.2014 nicht realisierbar.

 

Daher ist hinsichtlich des weiteren Vorgehens nunmehr beabsichtigt, den aktuellen Stand der Finanzplanung 2014 – 2022 mit der Kommunalaufsicht und auch dem Finanzministerium abzustimmen und einen Antrag auf Fristverlängerung für die Vorlage des fortgeschriebenen HSK beim Finanzministerium zu stellen.


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 – Präsentation_Stand der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes

                  2014 – 2022

 

Anlage 2 – Langfristige Finanzplanung