Betreff
Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses zur Erarbeitung eines Zukunftskonzeptes für die jugendpolitischen Ziele der Stadt Eisenach bis zum Jahr 2020
Vorlage
1366-JHA/2013
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt

auf der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur Bildung eines Unterausschusses (Beschluss Nr. JHA/035/2012 vom 13.12.2012) eine Mandatsverlängerung für den bestehenden Unterausschuss bis 31.03.2014.

Der Unterausschuss legt dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung im März 2014 und auf der Grundlage der Maßnahme Nr. 017 der Anlage 6 des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach den Entwurf eines Zukunftskonzeptes für den Bereich der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes (Jugendförderung) vor, das die jugendpolitischen Ziele für diesen Bereich definiert und detailliert aufzeigt, welche Angebote von wem und zu welchen Kosten voraussichtlich bis zum Jahr 2020 geeignet und notwendig sind.


II. Begründung

 

Im Haushaltssicherungskonzept der Stadt Eisenach 2012 bis 2022  ((Maßnahme Nr. 017 der Anlage 6 des Haushaltssicherungskonzeptes in der  Fassung des Stadtratsbeschlusses vom 26.09.2012) erging der Auftrag an die Stadtverwaltung, ein Zukunftskonzept zu erarbeiten, das die jugendpolitischen Ziele bis zum Jahr 2020 definiert und detailliert aufzeigt, welche Angebote von wem und zu welchen Kosten in der Zukunft noch gemacht werden sollen. Eine zeitliche Bindung erfolgte zunächst nicht.

 

Da sich der Jugendhilfeausschuss als Teil des Jugendamtes gem. § 71 Abs. 2 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, mit der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe befassen muss, fasste der Jugendhilfeausschuss am 13.12.2012 den Beschluss zur Bildung eines Unterausschusses und befristete dessen Arbeit bzw. die Vorlage eines Entwurfes für das jugendpolitische Strategiekonzept bis zum 31.12.2013 (Beschluss Nr. JHA/035/2012).

 

Der Unterausschuss nahm am 06.03.2013 seine Arbeit auf. Bisher fanden 6 Sitzungen statt. Leider ist zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Entwurf für das Strategiepapier vorlagefähig.

 

Die Hauptlast der fachlichen und organisatorischen Koordination für die Erarbeitung des Strategiepapiers liegt im Bereich der Jugendhilfeplanung.

Ende 2012 bis Mitte des Jahres 2013 war es notwendig, im Jugendamt die Umsetzung der Bundesinitiative 'Frühe Hilfen/ Familienhebammen'  sowie ab Mitte 2013 das 'Landesprogramm Kinderschutz' und das 'Landesprogramm schulbezogene Jugendsozialarbeit' vor Ort organisatorisch und inhaltlich vorzubereiten und fachlich zu begleiten. Alle drei, mit oberster Priorität einzustufenden Sonderprogramme im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe kamen zusätzlich zum laufenden Tagesgeschäft, erforderten aber umfangreiche Planungs- und Abstimmungsprozesse sowohl vor Ort als auch mit den Zuwendungsgebern. Personell gab es im Jugendamt keine freien Valenzen für die Übernahme dieser Aufgaben, zumal die Stellen zur Umsetzung dieser Programme erst geschaffen werden mussten (FH, LP Kinderschutz) und noch müssen (schulbezogene Jugendsozialarbeit). Alle notwendigen fachlichen Planungen und organisatorischen Abstimmungen wurden deshalb im Bereich der Jugendhilfeplanung abgearbeitet, Dies führte dazu, dass diese Aufgaben, neben dem laufenden Tagesgeschäft,   zu Lasten anderer Planungssaufgaben, wie zum Beispiel der Berichterstattung im Kinder- und Jugendhilfebereich, der Erstellung des Jugendförderplanes oder der Entwicklung eines jugendpolitischen Strategiekonzeptes abgearbeitet werden mussten.

 

Die letzte planmäßige  Sitzung des Stadtrates im Jahr 2013 ist am 27.11.2013 und bis dahin ist es unrealistisch, das Strategiepapier abgestimmt und als Entwurf vorzulegen. Auch eine Vorlage im Januar wird noch nicht möglich sein, da das SGB VIII sowie § 5 Abs. 2, 3 und 4 a) bis d)  der Satzung des Jugendamtes vom 27.04.2007 umfangreiche eigene Planungs- sowie Beteiligungs- und Anhörungsrechte des Jugendhilfeausschusses zu Beschlussfassungen des Stadtrates in Fragen der Jugendhilfe vorsehen. Darüber hinaus müssen entsprechend § 80 SGB VIII und § 5 Abs. 5  der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eisenach die im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe frühzeitig an örtlichen Jugendhilfeplanungen beteiligt werden.   

 

Deshalb wird vorgeschlagen, den Entwurfes eines jugendpolitische Strategiekonzept für Eisenach in den geplanten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 06.03.2014 und am 19.03.2014 im Stadtrat vorzulegen.