Betreff
Planfeststellung "Hochwasserschutz Eisenach - Maßnahmekomplex I" - Stellungnahme der Stadt Eisenach
Vorlage
1368-StR/2013
Aktenzeichen
61.14.HWSK-PFV- MKI
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

der Stellungnahme zum Planfeststellung (Hochwasserschutz Eisenach – Maßnahmekomplex I” zuzustimmen.

 


Begründung:

 

In der bebauten Ortslage sowie in den Gewerbegebieten wurden die Flüsse und Bäche im Laufe der Zeit nutzungsorientiert umgebaut. Das Gewässerbett von Hörsel und Nesse ist heute in der Stadtlage stark eingeengt.

 

Im Auftrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie wurde für das gesamte Stadtgebiet Eisenach ein Hochwasserschutzkonzept Hörsel/ Nesse erstellt. Die Ergebnisse zeigen, dass es im Stadtgebiet Eisenach bei Hochwasserereignisse ab HQ(20) zu weiträumigen Überschwemmungen kommt.

 

Aus dem Hochwasserkonzept kann abgeleitet werden, dass bei einem 100-jährigen Hochwasser insgesamt von einem Schadenspotential von etwa 180 Mio €  an Sachwerten ausgegangen werden muss. Für die Stadt Eisenach besteht somit ein akutes Hochwasserproblem, dessen Auswirkungen sich durch die kurzen Vorwarnzeiten verstärken.

 

Die notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen wurden in fünf Abschnitte unterteilt:

 

Maßnahmekomplex I                 Mündung der Hörsel bis Stedtfeld

Maßnahmekomplex II                Industriegebiet “Auf dem Gries”

Maßnahmekomplex III              Eisenach - Innenstadt

Maßnahmekomplex IV             Rothenhof bis Eichrodt

Maßnahmekomplex V              Mündung der Nesse bis Stockhausen

 

Die städtischen Fachämter sind in die Planung umfangreich eingebunden.

 

Aktuell liegt das Planfeststellungsverfahren für den Maßnahmenkomplex I vor. Die Unterlagenlagen lagen in der Zeit vom 08.10. bis einschließlich 07.11.2013 in der Stadtverwaltung Eisenach und dem Thüringer Landesverwaltungsamt öffentlich aus.

 

Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurde die Stellungnahme der Stadt Eisenach erarbeitet, die hiermit dem Stadtrat zur Bestätigung vorgelegt wird. Die einzelnen Anregungen und Formulierungsvorschläge und deren Begründung sind der beiliegenden Stellungnahme zu entnehmen.

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage: Stellungnahme