I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
die Freigabe von Haushaltsmitteln
der HH-Stelle 13000.935000 in Höhe von 20.468,00 Euro.
II. Begründung
Im Jahr 1999 wurden sogenannte Composite-Pressluftflaschen beschafft.
Diese wurden gekauft, um
- die Belastung
der Atemschutzgeräteträger auf Grund ihres geringen Gewichtes zu
minimieren und
- um die
vorhandenen Pressluftatmer bei Notwendigkeit als Langzeitatemschutzgeräte
umzurüsten.
Diese Langzeitatemschutzgeräte sind notwendig zur Brandbekämpfung in
ausgedehnten Objekten, wie z.B. Industriehallen (Opel Eisenach GmbH, Robert
Bosch GmbH, Truck-Lite Europe GmbH), St. Georg Klinikum und Tiefgaragen (Markscheffelshof,
Logotel, Kaufhaus Schwager).
Entsprechend der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 Pkt. 8 sind
Atemschutzgeräte einschließlich Flaschen wiederkehrend zu prüfen.
Gemäß Betriebssicherheits–Verordnung und der GUV-I 8674 Pkt. 3.5
unterliegen Druckbehälter einer gesonderten Prüf- und Aussonderungspflicht.
Für die im Jahr 1999 beschafften Composite-Flaschen ist eine
Aussonderungsfrist von 15 Jahren festgelegt, so dass diese im März 2014
ausgesondert werden müssen.
40 Stück müssen neu beschafft werden.