II. Fragestellung
Welche Maßnahmen müssten
seitens der Stadt Eisenach getroffen werden, wenn die 5 Prozent
Gehaltssteigerung tatsächlich durchgesetzt würden?
1.
Inwieweit
würde ein dann eventuell erneut einsetzender Stellenabbau die
Handlungsfähigkeit der Verwaltung einschränken?
2.
Ist der
Verwaltung ein Beschluß der Bezirksverordnetenversammlung Berlin
Treptow-Köpenick bekannt, wonach die Angestellten dort freiwillig auf eine
Gehaltssteigerung verzichten, um einen Stellenabbau zu vermeiden?
3.
Wäre eine
solche Maßnahme unter Voraussetzung der Freiwilligkeit der städtischen
Angestellten auch in Eisenach denkbar?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1
Die Forderung der Gewerkschaft verdi auf eine Tarifsteigerung in Höhe von 5 % wird mit den kommunalen Arbeitgebern nicht vereinbart werde können. Für die Stadt Eisenach schließt der Oberbürgermeister in diesem Zusammenhang auch betriebsbedingte Kündigungen aus.
Da freiwerdende Stellen (durch Altersteilzeit, Rente, Pensionierung und Fluktuation) nur in Ausnahmefällen nachbesetzt werden sollen, erfolgt eine sozialverträgliche Reduzierung der Stellen entsprechend des Personalabbaukonzeptes bis 2013.
Zu 2 u. 3
Da die Stadt Eisenach tarifgebunden ist, ist eine solche Möglichkeit nicht gegeben. In der Vergangenheit sind bereits bei entsprechendem Personalüberhang sogenannte Haustarifverträge mit der Gewerkschaft abgeschlossen worden, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Dies ist aber nicht mehr möglich, da seit einigen Jahren kein Personalüberhang zu verzeichnen ist.
Aus diesem Grund ist im Jahr 2009 ein Aufruf/Angebot an die Beschäftigten ergangen, die Arbeitszeit (einzelvertragliche Regelung) reduzieren zu können. Von dieser freiwilligen Verkürzung der Arbeitszeit haben einige Beschäftigte Gebrauch gemacht.